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Umsetzung des Landesaktionsplans „einfach machen“ – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung von Projekten zur Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in Sachsen-Anhalt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Maßnahmen und Projekten im Rahmen des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen. Gefördert werden unter anderem Kurse, Seminare und Schulungsmaßnahmen, die Kenntnisse über Rechte und Barrierefreiheit vermitteln. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt, maximal jedoch 50.000 EUR je Vorhaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 50.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „masg_landesaktionsplan“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.

Die Vorhaben müssen einen inklusiven Ansatz verfolgen und die Teilnehmer müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Sachsen-Anhalt haben.

Nicht förderfähig

  • Landeseinrichtungen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Umsetzung des Landesaktionsplans „einfach machen“

Wer kann Umsetzung des Landesaktionsplans „einfach machen“ beantragen?

Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Umsetzung des Landesaktionsplans „einfach machen“?

Förderbetrag: 1.000 € – 50.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Umsetzung des Landesaktionsplans „einfach machen“ beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Umsetzung des Landesaktionsplans „einfach machen“?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Umsetzung des Landesaktionsplans „einfach machen“ mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Umsetzung des Landesaktionsplans „einfach machen“ zur Gruppe „masg_landesaktionsplan". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 50.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt