Umsetzung des Landesaktionsplans „einfach machen“ – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung von Projekten zur Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in Sachsen-Anhalt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 50.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „masg_landesaktionsplan“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
Die Vorhaben müssen einen inklusiven Ansatz verfolgen und die Teilnehmer müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Sachsen-Anhalt haben.
Nicht förderfähig
- •Landeseinrichtungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Umsetzung des Landesaktionsplans „einfach machen“
Wer kann Umsetzung des Landesaktionsplans „einfach machen“ beantragen?
Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Umsetzung des Landesaktionsplans „einfach machen“?
Förderbetrag: 1.000 € – 50.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Umsetzung des Landesaktionsplans „einfach machen“ beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Umsetzung des Landesaktionsplans „einfach machen“?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Umsetzung des Landesaktionsplans „einfach machen“ mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Umsetzung des Landesaktionsplans „einfach machen“ zur Gruppe „masg_landesaktionsplan". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.000 € – 50.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt