Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: NBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Die Förderung unterstützt die Modernisierung und Umstrukturierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) sowie deren Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Juristische Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts als Träger von Berufsbildungsstätten.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen
Der Sitz der Bildungsstätte muss sich in Niedersachsen befinden.
Erforderliche Unterlagen
- Ausführliche Maßnahmenkonzeption,Erläuterungen zur Kalkulation,Wirtschaftlich angemessene Auslastung der Bildungsstätte durch ein unabhängiges Gutachten,Bestätigung der Übernahme des erforderlichen Eigenanteils
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS)
Wer kann Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) beantragen?
Juristische Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts als Träger von Berufsbildungsstätten
Wie hoch ist die Förderung bei Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS)?
Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 20 %.
Wer ist Fördergeber von Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS)?
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 50.000 €
- Förderquote
- 20 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen