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Überbetriebliche berufliche Bildung im Handwerk (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung - ÜLU) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Programm fördert die überbetriebliche berufliche Bildung im Handwerk durch Lehrlingsunterweisungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Handwerksbetriebe.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK unterstützt die überbetriebliche berufliche Bildung im Handwerk, insbesondere durch die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU). Dieses Programm richtet sich an Handwerksbetriebe, die ihre Auszubildenden in überbetrieblichen Einrichtungen weiterbilden möchten.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Überbetriebliche berufliche Bildung im Handwerk (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung - ÜLU)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Überbetriebliche berufliche Bildung im Handwerk (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung - ÜLU) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Überbetriebliche berufliche Bildung im Handwerk (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung - ÜLU)

Wer kann Überbetriebliche berufliche Bildung im Handwerk (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung - ÜLU) beantragen?

Handwerksbetriebe

Wer ist Fördergeber von Überbetriebliche berufliche Bildung im Handwerk (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung - ÜLU)?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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