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MITEINANDER REDEN – Förderung in bundesweit

Fördergeber: bundesweit

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Das Förder- und Qualifizierungsprogramm „MITEINANDER REDEN“ setzt sich bundesweit für die Stärkung des gesellschaftlichen Dialogs in ländlichen Räumen ein.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Vereine, Bildungseinrichtungen, Netzwerke, Kommunalvertretungen.

Was wird gefördert?

Das Förder- und Qualifizierungsprogramm „MITEINANDER REDEN“ setzt sich bundesweit für die Stärkung des gesellschaftlichen Dialogs in ländlichen Räumen ein. Es zielt darauf ab, Projekte zu unterstützen, die demokratische Werte fördern, Vorurteile abbauen und Räume für Beteiligung schaffen. Mit einer klaren Ausrichtung auf politische Bildung werden innovative Ideen gefördert, die den Austausch zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen voranbringen und zur Stärkung von Gemeinschaft und Teilhabe beitragen. Das Programm richtet sich an Akteur:innen aus Dörfern und Kleinstädten mit bis zu 15.000 Einwohner:innen, darunter Vereine, Bildungseinrichtungen, Netzwerke, Kommunalvertretungen und Einzelpersonen. „MITEINANDER REDEN“ unterstützt Initiativen, die lokale Herausforderungen und Konflikte aufgreifen und durch ihre Arbeit zur Entwicklung demokratischer Strukturen vor Ort beitragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 8.000 €.

Frist und Status

1. Quartal

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: bundesweit.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bundesweit_miteinander_reden". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Das Programm richtet sich an Akteur:innen aus Dörfern und Kleinstädten mit bis zu 15.000 Einwohner:innen, darunter Vereine, Bildungseinrichtungen, Netzwerke, Kommunalvertretungen und Einzelpersonen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu MITEINANDER REDEN

Wer kann MITEINANDER REDEN beantragen?

Einzelpersonen, Vereine, Bildungseinrichtungen, Netzwerke, Kommunalvertretungen

Wie hoch ist die Förderung bei MITEINANDER REDEN?

Förderbetrag: bis 8.000 €.

Bis wann kann man MITEINANDER REDEN beantragen?

1. Quartal

Wer ist Fördergeber von MITEINANDER REDEN?

Fördergeber ist bundesweit. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist MITEINANDER REDEN mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört MITEINANDER REDEN zur Gruppe „bundesweit_miteinander_reden". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 8.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit