MITEINANDER REDEN – Förderung in bundesweit
Fördergeber: bundesweit
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Das Förder- und Qualifizierungsprogramm „MITEINANDER REDEN“ setzt sich bundesweit für die Stärkung des gesellschaftlichen Dialogs in ländlichen Räumen ein.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Vereine, Bildungseinrichtungen, Netzwerke, Kommunalvertretungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 8.000 €.
Frist und Status
1. Quartal
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: bundesweit.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bundesweit_miteinander_reden". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Das Programm richtet sich an Akteur:innen aus Dörfern und Kleinstädten mit bis zu 15.000 Einwohner:innen, darunter Vereine, Bildungseinrichtungen, Netzwerke, Kommunalvertretungen und Einzelpersonen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu MITEINANDER REDEN
Wer kann MITEINANDER REDEN beantragen?
Einzelpersonen, Vereine, Bildungseinrichtungen, Netzwerke, Kommunalvertretungen
Wie hoch ist die Förderung bei MITEINANDER REDEN?
Förderbetrag: bis 8.000 €.
Bis wann kann man MITEINANDER REDEN beantragen?
1. Quartal
Wer ist Fördergeber von MITEINANDER REDEN?
Fördergeber ist bundesweit. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist MITEINANDER REDEN mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört MITEINANDER REDEN zur Gruppe „bundesweit_miteinander_reden". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 8.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit