Personalkostenförderprogramm – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Das Personalkostenförderprogramm unterstützt die Finanzierung von Personalkosten in der Jugendsozialarbeit.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Träger der Jugendsozialarbeit.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Personalkostenförderprogramm
Wer kann Personalkostenförderprogramm beantragen?
Träger der Jugendsozialarbeit
Wer ist Fördergeber von Personalkostenförderprogramm?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.
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