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Personalkostenförderprogramm – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Das Personalkostenförderprogramm unterstützt die Finanzierung von Personalkosten in der Jugendsozialarbeit.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Einrichtungen der Jugendsozialarbeit.
Was wird gefördert?
Das Personalkostenförderprogramm des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) zielt darauf ab, die Personalkosten in der Jugendsozialarbeit zu fördern. Antragsberechtigte können finanzielle Unterstützung beantragen, um die personellen Ressourcen in ihren Einrichtungen zu sichern und auszubauen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Personalkostenförderprogramm
Wer kann Personalkostenförderprogramm beantragen?
Einrichtungen der Jugendsozialarbeit
Wer ist Fördergeber von Personalkostenförderprogramm?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.
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