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Personalkostenförderprogramm – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Das Personalkostenförderprogramm unterstützt die Finanzierung von Personalkosten in der Jugendsozialarbeit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einrichtungen der Jugendsozialarbeit.

Was wird gefördert?

Das Personalkostenförderprogramm des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) zielt darauf ab, die Personalkosten in der Jugendsozialarbeit zu fördern. Antragsberechtigte können finanzielle Unterstützung beantragen, um die personellen Ressourcen in ihren Einrichtungen zu sichern und auszubauen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

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Häufige Fragen zu Personalkostenförderprogramm

Wer kann Personalkostenförderprogramm beantragen?

Einrichtungen der Jugendsozialarbeit

Wer ist Fördergeber von Personalkostenförderprogramm?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.

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