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Personalkostenförderprogramm – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Das Personalkostenförderprogramm unterstützt die Finanzierung von Personalkosten in der Jugendsozialarbeit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger der Jugendsozialarbeit.

Was wird gefördert?

Das Personalkostenförderprogramm des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) fördert die Personalkosten in der Jugendsozialarbeit. Ziel ist es, die Qualität und Quantität der Angebote in der Jugendhilfe zu verbessern und die Integration von benachteiligten Jugendlichen zu fördern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Personalkostenförderprogramm"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Personalkostenförderprogramm

Wer kann Personalkostenförderprogramm beantragen?

Träger der Jugendsozialarbeit

Wer ist Fördergeber von Personalkostenförderprogramm?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.

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