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KMU -innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Wenn Sie als Unternehmen in den Technologiefeldern Elektronik, autonomes Fahren und High Performance Computing forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt risikoreiche Vorhaben in den Bereichen Elektronik, autonomes Fahren und High Performance Computing. Ihr Vorhaben kann als technologieübergreifendes und anwendungsbezogenes, industriegeführtes Forschungsvorhaben gefördert werden und auch als vorwettbewerbliches Entwicklungsvorhaben. Ihr Vorhaben muss für die zukünftige Positionierung beteiligter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) am Markt von Bedeutung sein. Das BMBF fördert Einzelvorhaben Ihres KMU sowie Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Gebietskörperschaften. Mögliche Anwendungsfelder sind Maschinen- und Anlagenbau, Automatisierungstechnik, Elektroindustrie, IKT -Wirtschaft, Medizintechnik, Energietechnik, Automobilelektronik inklusive des autonomen und vernetzten Fahrens sowie das Hoch- und Höchstleistungsrechnen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtungen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten. Interessierte Unternehmen – insbesondere Erstantragsteller – wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger einreichen. Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_kmu_innovativ“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU, mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu 100.000.000 EUR, Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften der Bundesrepublik Deutschland sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.

An Ihrem Projekt müssen ein oder mehrere KMU beteiligt sein.

Ihr Vorhaben hat ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko und übertrifft den Stand der Technik deutlich.

Die Ergebnisse verwerten Sie vorrangig in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz.

Verbundvorhaben müssen durch ein KMU initiiert und koordiniert werden.

Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob KMU -innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu KMU -innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing

Wer kann KMU -innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing beantragen?

Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei KMU -innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man KMU -innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing beantragen?

Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober.

Wer ist Fördergeber von KMU -innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist KMU -innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört KMU -innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing zur Gruppe „bmbf_kmu_innovativ". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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