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Tourismusförderung Hessen – Förderung in Hessen

Fördergeber: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung von touristischen Dienstleistungen und Marketingmaßnahmen in Hessen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise, öffentliche Träger, juristische Personen mit steuerbegünstigten Zwecken.

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst Zuschüsse für Tourismuskonzepte, Marketingmaßnahmen und Beratungsleistungen zur Sicherung und Weiterentwicklung des Tourismusstandorts Hessen. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise und andere öffentliche Träger sowie juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. Die Zuwendung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Voraussetzungen

Die Vorhaben müssen einen Beitrag zum Wachstum des regionalen Tourismus erwarten lassen.

Positive Effekte auf die Wettbewerbsfähigkeit der KMU sind darzulegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Stellungnahme des Destinationsmanagements,Nachweis der zuwendungsfähigen Ausgaben

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Häufige Fragen zu Tourismusförderung Hessen

Wer kann Tourismusförderung Hessen beantragen?

Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise, öffentliche Träger, juristische Personen mit steuerbegünstigten Zwecken

Wie hoch ist die Förderung bei Tourismusförderung Hessen?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Tourismusförderung Hessen beantragen?

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Tourismusförderung Hessen?

Fördergeber ist Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Quelle: wibank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen