Fördergeber: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung von touristischen Dienstleistungen und Marketingmaßnahmen in Hessen.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise, öffentliche Träger, juristische Personen mit steuerbegünstigten Zwecken.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Die Vorhaben müssen einen Beitrag zum Wachstum des regionalen Tourismus erwarten lassen.
Positive Effekte auf die Wettbewerbsfähigkeit der KMU sind darzulegen.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise, öffentliche Träger, juristische Personen mit steuerbegünstigten Zwecken
Förderquote: 50 %.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Fördergeber ist Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Quelle: wibank.
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