Tourismusförderung Hessen – Förderung in Hessen
Fördergeber: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung von touristischen Dienstleistungen und Marketingmaßnahmen in Hessen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise, öffentliche Träger, juristische Personen mit steuerbegünstigten Zwecken.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Voraussetzungen
Die Vorhaben müssen einen Beitrag zum Wachstum des regionalen Tourismus erwarten lassen.
Positive Effekte auf die Wettbewerbsfähigkeit der KMU sind darzulegen.
Erforderliche Unterlagen
- Stellungnahme des Destinationsmanagements,Nachweis der zuwendungsfähigen Ausgaben
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Tourismusförderung Hessen
Wer kann Tourismusförderung Hessen beantragen?
Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise, öffentliche Träger, juristische Personen mit steuerbegünstigten Zwecken
Wie hoch ist die Förderung bei Tourismusförderung Hessen?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Tourismusförderung Hessen beantragen?
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Wer ist Fördergeber von Tourismusförderung Hessen?
Fördergeber ist Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Hessen
- → Fördermittel für Vereine
- → Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen
- → Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
- → Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen