Theaterfinanzierung Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Sachsen-Anhalt stellt für seine Theater und Orchester in den Jahren 2024 bis 2028 rund 276 Millionen Euro zur Verfügung. Die Verträge bieten den geförderten Theatern und Orchestern eine stabile Basis für die kommenden fünf Jahre.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Theater und Orchester in Sachsen-Anhalt.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 276.000.000 €.
Frist und Status
laufend
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_theaterfinanzie“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Theaterfinanzierung Sachsen-Anhalt
Wer kann Theaterfinanzierung Sachsen-Anhalt beantragen?
Theater und Orchester in Sachsen-Anhalt
Wie hoch ist die Förderung bei Theaterfinanzierung Sachsen-Anhalt?
Förderbetrag: bis 276.000.000 €.
Bis wann kann man Theaterfinanzierung Sachsen-Anhalt beantragen?
laufend
Wer ist Fördergeber von Theaterfinanzierung Sachsen-Anhalt?
Fördergeber ist Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt. Quelle: kultur.sachsen-anhalt.de.
Ist Theaterfinanzierung Sachsen-Anhalt mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Theaterfinanzierung Sachsen-Anhalt zur Gruppe „sachsen_anhalt_theaterfinanzie". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 276.000.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt