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Theaterfinanzierung Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Sachsen-Anhalt stellt für seine Theater und Orchester in den Jahren 2024 bis 2028 rund 276 Millionen Euro zur Verfügung. Die Verträge bieten den geförderten Theatern und Orchestern eine stabile Basis für die kommenden fünf Jahre.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Theater und Orchester in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Sachsen-Anhalt stellt für seine Theater und Orchester in den Jahren 2024 bis 2028 rund 276 Millionen Euro zur Verfügung. Zuwendungsverträge zur Förderung der kommunalen Orchester- und Theater in Sachsen-Anhalt wurden unterzeichnet, um eine stabile Basis für die kommenden fünf Jahre zu bieten. Die neuen Verträge ermöglichen es den landesgeförderten Theatern und Orchestern, ihre künstlerischen Potenziale zu entwickeln und den Menschen attraktive Programme anzubieten. Die individuelle Grundförderung für alle vertragsgebundenen Theater und Orchester wird erhöht, mit einer jährlichen Dynamisierung von zunächst 6 Prozent, die im Verlauf der Vertragslaufzeit auf 4 Prozent abgesenkt wird. Diese Dynamisierung wird hälftig von Land und Trägern getragen und soll helfen, durch Tarifentwicklungen bedingte Kostensteigerungen aufzufangen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 276.000.000 €.

Frist und Status

laufend

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_theaterfinanzie“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Theaterfinanzierung Sachsen-Anhalt

Wer kann Theaterfinanzierung Sachsen-Anhalt beantragen?

Theater und Orchester in Sachsen-Anhalt

Wie hoch ist die Förderung bei Theaterfinanzierung Sachsen-Anhalt?

Förderbetrag: bis 276.000.000 €.

Bis wann kann man Theaterfinanzierung Sachsen-Anhalt beantragen?

laufend

Wer ist Fördergeber von Theaterfinanzierung Sachsen-Anhalt?

Fördergeber ist Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt. Quelle: kultur.sachsen-anhalt.de.

Ist Theaterfinanzierung Sachsen-Anhalt mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Theaterfinanzierung Sachsen-Anhalt zur Gruppe „sachsen_anhalt_theaterfinanzie". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 276.000.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt