Fördergeber: Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V.
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 21 Tagen
Die Landessuchtkonferenz ist ein Zusammenschluss von Institutionen zur Verbesserung der Suchtprävention und -hilfe in Brandenburg.
Antragsberechtigt sind: Institutionen, Organisationen, Vereinigungen und Verbände im Bereich Suchtprävention und -hilfe.
Fördergeber und Antragstelle: Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V..
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Fördergeber ist Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V.. Quelle: msgiv_brandenburg.
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