Starttransnationalrichtlinie – StartTransR – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: September 2026 · Geprüft vor 45 Tagen
Wenn Sie planen, einen Antrag auf Förderung in einem der transnationalen EU -Programme Alpine Space Programme, Danube Transnational Programme, Central Europe und North-West Europe oder in dem interregionalen EU -Programm Interreg Europe zu stellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 30.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen, Universitäten, Unternehmen oder Verbände.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen den Projektantrag gemeinsam mit Partnern aus mindestens 2 oder mehr am Programm beteiligten weiteren Staaten beim jeweiligen Programmsekretariat in englischer Sprache einreichen.
Ihr Projekt muss einen eindeutigen Mehrwert für die räumliche Entwicklung Bayerns haben und insbesondere zu den Festlegungen im Landesentwicklungsprogramm 2013 (LEP) in den Kapiteln „Gleichwertigkeit und Nachhaltigkeit“, „Demografischer Wandel“, „Klimawandel“ und „Wettbewerbsfähigkeit“ beitragen.
Aus der angestrebten staatenübergreifenden Zusammenarbeit muss sich ein Mehrwert ergeben.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Dritte, die Sie als Antragstellerin und Antragsteller bei der Projektentwicklung und Antragstellung unterstützen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Starttransnationalrichtlinie – StartTransR
Wer kann Starttransnationalrichtlinie – StartTransR beantragen?
Kommune, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Starttransnationalrichtlinie – StartTransR?
Förderbetrag: 10.000 € – 30.000 €. Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Starttransnationalrichtlinie – StartTransR beantragen?
Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen
Wer ist Fördergeber von Starttransnationalrichtlinie – StartTransR?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 30.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern