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Antrag möglichZuschuss

Starttransnationalrichtlinie – StartTransR – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: September 2026 · Geprüft vor 68 Tagen

Wenn Sie planen, einen Antrag auf Förderung in einem der transnationalen EU -Programme Alpine Space Programme, Danube Transnational Programme, Central Europe und North-West Europe oder in dem interregionalen EU -Programm Interreg Europe zu stellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Vorbereitung Ihres Förderantrags in den transnationalen Programmen Alpine Space Programme, Danube Transnational Programme, Central Europe und North-West Europe sowie dem interregionalen Programm Interreg Europe, die mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden. Sie bekommen die Förderung für die inhaltliche Konkretisierung der Projektidee einschließlich der Erstellung detaillierter Arbeits- und Kostenpläne, Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung der zu erwartenden Projektergebnisse, Aufbau einer guten Partnerschaft mit Partnern aus dem jeweiligen Programmraum einschließlich der damit verbundenen Reisetätigkeit, Inanspruchnahme von externen Beratungsdienstleistungen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt 60 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 18.000. Wenn Sie sich Lead-Partner bewerben, aus einer Region mit besonderem Handlungsbedarf kommen oder Interreg-B-Erstantragstellerin und - antragsteller sind, kann der Fördersatz auf höchstens 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht werden. Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 10.000 und dürfen maximal EUR 30.000 betragen. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme elektronisch an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Zuvor müssen Sie sich durch die zuständigen Referate im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (Danube Transnational Programme, Central Europe und North-West Europe, Interreg Europe) beziehungweise im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (Alpine Space Programme) sowie der jeweiligen Nationalen Kontaktstellen (falls vorhanden) persönlich beraten lassen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 30.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kommunen, Universitäten, Unternehmen oder Verbände.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen den Projektantrag gemeinsam mit Partnern aus mindestens 2 oder mehr am Programm beteiligten weiteren Staaten beim jeweiligen Programmsekretariat in englischer Sprache einreichen.

Ihr Projekt muss einen eindeutigen Mehrwert für die räumliche Entwicklung Bayerns haben und insbesondere zu den Festlegungen im Landesentwicklungsprogramm 2013 (LEP) in den Kapiteln „Gleichwertigkeit und Nachhaltigkeit“, „Demografischer Wandel“, „Klimawandel“ und „Wettbewerbsfähigkeit“ beitragen.

Aus der angestrebten staatenübergreifenden Zusammenarbeit muss sich ein Mehrwert ergeben.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Dritte, die Sie als Antragstellerin und Antragsteller bei der Projektentwicklung und Antragstellung unterstützen.

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Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Starttransnationalrichtlinie – StartTransR zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Starttransnationalrichtlinie – StartTransR

Wer kann Starttransnationalrichtlinie – StartTransR beantragen?

Kommune, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Starttransnationalrichtlinie – StartTransR?

Förderbetrag: 10.000 € – 30.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Starttransnationalrichtlinie – StartTransR beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen

Wer ist Fördergeber von Starttransnationalrichtlinie – StartTransR?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bayern
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Gründungskredit Smart
  • → Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)
  • → Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 30.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern

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