Starttransnationalrichtlinie – StartTransR – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Förderung zur Vorbereitung von Projekten in transnationalen und interregionalen Programmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 30.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen, Universitäten, Unternehmen oder Verbände.
Der Projektantrag muss gemeinsam mit Partnern aus mindestens 2 oder mehr am Programm beteiligten weiteren Staaten eingereicht werden.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Starttransnationalrichtlinie – StartTransR"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Starttransnationalrichtlinie – StartTransR zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Starttransnationalrichtlinie – StartTransR
Wer kann Starttransnationalrichtlinie – StartTransR beantragen?
Kommune, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Starttransnationalrichtlinie – StartTransR?
Förderbetrag: 10.000 € – 30.000 €. Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Starttransnationalrichtlinie – StartTransR beantragen?
Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen
Wer ist Fördergeber von Starttransnationalrichtlinie – StartTransR?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 30.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern