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Startfinanzierung 80 – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Existenzgründerinnen und -gründer sowie junge Unternehmen erhalten ein Förderdarlehen mit einer 80-prozentigen Bürgschaft.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründerinnen und -gründer sowie junge Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Förderdarlehen ist für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit durch Gründung eines neuen Unternehmens oder Übernahme eines bestehenden Unternehmens gedacht. Es kann auch für die Erweiterung oder Modernisierung nach der Gründungsphase verwendet werden. Die maximale Kredithöhe beträgt 250.000 € je Unternehmer, insgesamt maximal 1 Mio. € je Unternehmen. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg sichert das Darlehen mit 80 % ab.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 250.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Selbstständigkeit oder ein junges Unternehmen, das seit maximal 5 Jahren am Markt tätig ist.

Das Unternehmen muss als kleines oder mittleres Unternehmen gelten.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung der Handwerkskammer,Antragsformular

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Häufige Fragen zu Startfinanzierung 80

Wer kann Startfinanzierung 80 beantragen?

Existenzgründerinnen und -gründer sowie junge Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Startfinanzierung 80?

Förderbetrag: bis 250.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Startfinanzierung 80?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 250.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Baden-Württemberg