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Startfinanzierung 80 – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 66 Tagen

Das Förderprogramm unterstützt Existenzgründer und junge Unternehmen in Baden-Württemberg mit zinsgünstigen Darlehen zur Unternehmensgründung oder -festigung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die L-Bank unterstützt Sie gemeinsam mit der KfW im Rahmen Ihrer Existenzgründung oder -festigung. Sie erhalten die Förderung für die Neugründung eines Unternehmens, Übernahme eines Betriebs, eine tätige Beteiligung oder Vorhaben zur Existenzfestigung innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Folgende Ausgaben können Sie damit finanzieren: Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Bau- und Umbaumaßnahmen, Betriebsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeuge), Erwerb des zu übernehmenden Betriebs oder Gesellschaftsanteils, Erstausstattung oder Aufstockung des Waren-, Material- und Ersatzteillagers, Betriebsmittel (Löhne und Gehälter, Mietkosten, Unternehmerlohn, Patentanmeldungen, Markteinführungskosten). Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes längerfristiges Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt maximal EUR 150.000 pro Gründerin/Gründer oder Unternehmen, bei Teamgründerinnen/Teamgründern oder Unternehmen mit mehreren Gesellschafterinnen und Gesellschaftern maximal EUR 600.000. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Wenn Sie als Jungmeisterin und Jungmeister einen Handwerksbetrieb neu gründen, einen bestehenden Betrieb übernehmen oder sich an einem bestehenden Betrieb beteiligen, bekommen Sie zusätzlich zu dem Darlehen die Meistergründungsprämie als Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu EUR 10.000.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 600.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe in den ersten 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung der Handwerkskammer für Jungmeister

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Häufige Fragen zu Startfinanzierung 80

Wer kann Startfinanzierung 80 beantragen?

Existenzgründer/in, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Startfinanzierung 80?

Förderbetrag: bis 600.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Startfinanzierung 80?

Fördergeber ist L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 600.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Baden-Württemberg