Startchancen-Programm Säule I – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen
Das Startchancen-Programm unterstützt Schulen in Schleswig-Holstein bei Investitionen zur Verbesserung der Lernumgebung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Schulen in Schleswig-Holstein.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 120.924.006 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Juli 2034. Die Richtlinie läuft bis zum 31.07.2034.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Startchancen-Programm Säule I
Wer kann Startchancen-Programm Säule I beantragen?
Schulen in Schleswig-Holstein
Wie hoch ist die Förderung bei Startchancen-Programm Säule I?
Förderbetrag: bis 120.924.006 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Startchancen-Programm Säule I beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Juli 2034. Die Richtlinie läuft bis zum 31.07.2034.
Wer ist Fördergeber von Startchancen-Programm Säule I?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 120.924.006 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Juli 2034
- Förderregion
- Schleswig-Holstein