Startchancen – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Startchancen-Programm fördert Schulen in Baden-Württemberg zur Verbesserung der Lernumgebung und Chancengerechtigkeit.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche und freie Schulen in Baden-Württemberg.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei –.
Frist und Status
Anträge können nur für ausgewählte Startchancen-Schulen bewilligt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Schulträger einer öffentlichen oder freien Schule, die als Startchancen-Schule ermittelt wurde.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Antrag,Formular 'Legitimation Vertragspartner Finanzhilfen'
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Startchancen
Wer kann Startchancen beantragen?
Öffentliche und freie Schulen in Baden-Württemberg
Wie hoch ist die Förderung bei Startchancen?
Förderbetrag: –. Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Startchancen beantragen?
Anträge können nur für ausgewählte Startchancen-Schulen bewilligt werden.
Wer ist Fördergeber von Startchancen?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- –
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg