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Antrag möglichZuschuss

Startchancen-Programm – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Kultus Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen

Das Startchancen-Programm fördert die Lernumgebung und Chancengerechtigkeit an Schulen in Baden-Württemberg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Schulträger öffentlicher oder freier Schulen.

Was wird gefördert?

Ziel des Startchancen-Programms ist es, die Chancengerechtigkeit an Schulen zu verbessern. Der starke Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg soll verringert werden. Es wird die Gestaltung einer förderlichen Lernumgebung, einer zeitgemäßen Infrastruktur sowie die Beschaffung hochwertiger Ausstattung gefördert. Die Förderung umfasst Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Schulgebäuden und -anlagen. Schulträger öffentlicher oder freier Schulen, die als Startchancen-Schule ermittelt wurden, können einen Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung beantragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 14.286 €.

Frist und Status

Anträge können nur für ausgewählte Startchancen-Schulen bewilligt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Kultus Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Schulträger einer öffentlichen oder freien Schule, die als Startchancen-Schule ermittelt wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Legitimation Vertragspartner Finanzhilfen

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Häufige Fragen zu Startchancen-Programm

Wer kann Startchancen-Programm beantragen?

Schulträger öffentlicher oder freier Schulen

Wie hoch ist die Förderung bei Startchancen-Programm?

Förderbetrag: ab 14.286 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Startchancen-Programm beantragen?

Anträge können nur für ausgewählte Startchancen-Schulen bewilligt werden.

Wer ist Fördergeber von Startchancen-Programm?

Fördergeber ist Ministerium für Kultus Baden-Württemberg. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes
  • → Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser
  • → Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 14.286 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

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