Fördergeber: Ministerium für Kultus Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen
Das Startchancen-Programm fördert die Lernumgebung und Chancengerechtigkeit an Schulen in Baden-Württemberg.
Antragsberechtigt sind: Schulträger öffentlicher oder freier Schulen.
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 14.286 €.
Anträge können nur für ausgewählte Startchancen-Schulen bewilligt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Kultus Baden-Württemberg.
Schulträger einer öffentlichen oder freien Schule, die als Startchancen-Schule ermittelt wurde.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenSchulträger öffentlicher oder freier Schulen
Förderbetrag: ab 14.286 €. Förderquote: 70 %.
Anträge können nur für ausgewählte Startchancen-Schulen bewilligt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Kultus Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
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