VeröffentlichtZuschuss

Startchancen – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank / Ministerium für Kultus Baden-Württemberg

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Startchancen-Programm fördert Schulen in Baden-Württemberg zur Verbesserung der Lernumgebung und Chancengerechtigkeit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Schulträger öffentlicher oder freier Schulen.

Was wird gefördert?

Ziel des Startchancen-Programms ist es, die Chancengerechtigkeit an Schulen zu verbessern. Es wird die Gestaltung einer förderlichen Lernumgebung, einer zeitgemäßen Infrastruktur sowie die Beschaffung hochwertiger Ausstattung gefördert. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der maximal 70 % der förderfähigen Ausgaben abdeckt. Anträge können nur von Schulträgern öffentlicher oder freier Schulen gestellt werden, die als Startchancen-Schule ermittelt wurden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank / Ministerium für Kultus Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Schulträger einer öffentlichen oder freien Schule, die als Startchancen-Schule ermittelt wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Legitimation Vertragspartner Finanzhilfen

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Startchancen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Startchancen

Wer kann Startchancen beantragen?

Schulträger öffentlicher oder freier Schulen

Wie hoch ist die Förderung bei Startchancen?

Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Startchancen beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Startchancen?

Fördergeber ist L-Bank / Ministerium für Kultus Baden-Württemberg. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg