Startchancen – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank / Ministerium für Kultus Baden-Württemberg
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Startchancen-Programm fördert Schulen in Baden-Württemberg zur Verbesserung der Lernumgebung und Chancengerechtigkeit.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Schulträger öffentlicher oder freier Schulen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank / Ministerium für Kultus Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Schulträger einer öffentlichen oder freien Schule, die als Startchancen-Schule ermittelt wurde.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Legitimation Vertragspartner Finanzhilfen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Startchancen
Wer kann Startchancen beantragen?
Schulträger öffentlicher oder freier Schulen
Wie hoch ist die Förderung bei Startchancen?
Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Startchancen beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Startchancen?
Fördergeber ist L-Bank / Ministerium für Kultus Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg