Startchancen-Programm – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Kultus Baden-Württemberg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Das Startchancen-Programm fördert die Lernumgebung und Chancengerechtigkeit an Schulen in Baden-Württemberg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Schulträger öffentlicher oder freier Schulen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 14.286 €.
Frist und Status
Anträge können nur für ausgewählte Startchancen-Schulen bewilligt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Kultus Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Schulträger einer öffentlichen oder freien Schule, die als Startchancen-Schule ermittelt wurde.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Legitimation Vertragspartner Finanzhilfen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Startchancen-Programm
Wer kann Startchancen-Programm beantragen?
Schulträger öffentlicher oder freier Schulen
Wie hoch ist die Förderung bei Startchancen-Programm?
Förderbetrag: ab 14.286 €. Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Startchancen-Programm beantragen?
Anträge können nur für ausgewählte Startchancen-Schulen bewilligt werden.
Wer ist Fördergeber von Startchancen-Programm?
Fördergeber ist Ministerium für Kultus Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 14.286 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg