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Startchancen – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Startchancen-Programm fördert Schulen in Baden-Württemberg zur Verbesserung der Lernumgebung und Chancengerechtigkeit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche und freie Schulen in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Ziel des Startchancen-Programms ist es, die Chancengerechtigkeit an Schulen zu verbessern. Es wird die Gestaltung einer förderlichen Lernumgebung, einer zeitgemäßen Infrastruktur sowie die Beschaffung hochwertiger Ausstattung gefördert. Schulen, die als Startchancen-Schulen ermittelt wurden, können eine anteilige Förderung der Bau- und Investitionskosten beantragen. Der Bund beteiligt sich mit insgesamt gut 500 Millionen Euro am Programm. Die Förderung umfasst Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Schulgebäuden sowie die Anschaffung von mobiler und flexibler Ausstattung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei .

Frist und Status

Anträge können nur für ausgewählte Startchancen-Schulen bewilligt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Schulträger einer öffentlichen oder freien Schule, die als Startchancen-Schule ermittelt wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter Antrag,Formular 'Legitimation Vertragspartner Finanzhilfen'

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Häufige Fragen zu Startchancen

Wer kann Startchancen beantragen?

Öffentliche und freie Schulen in Baden-Württemberg

Wie hoch ist die Förderung bei Startchancen?

Förderbetrag: –. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Startchancen beantragen?

Anträge können nur für ausgewählte Startchancen-Schulen bewilligt werden.

Wer ist Fördergeber von Startchancen?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg