Start?Zuschuss! – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung in Bayern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 36.000 €.
Frist und Status
Bewerbungszeiträume und Fristen sind auf der Webseite verfügbar.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Voraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, deren Gründung maximal 2 Jahre zurückliegt und die zum Bewerbungsfristende den Unternehmenssitz oder eine Niederlassung in Bayern haben.
Erforderliche Unterlagen
- Bewerbung über das Online-Antragsportal,Nachweis über innovative Geschäftsidee
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Start?Zuschuss!
Wer kann Start?Zuschuss! beantragen?
Existenzgründer/in
Wie hoch ist die Förderung bei Start?Zuschuss!?
Förderbetrag: bis 36.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Start?Zuschuss! beantragen?
Bewerbungszeiträume und Fristen sind auf der Webseite verfügbar.
Wer ist Fördergeber von Start?Zuschuss!?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 36.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern