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Antrag möglichZuschuss

Start?Zuschuss! – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen

Wenn Sie in Bayern ein innovatives Technologieunternehmen im Bereich Digitalisierung gründen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Ihrer Existenzgründung im Bereich Digitalisierung. Sie erhalten eine Anlaufförderung „Start?Zuschuss!“, wenn Ihr Unternehmen als eine der 20 innovativsten Existenzgründungen im Bereich Digitalisierung in Bayern ausgewählt wird. Mit der Anlaufförderung können Sie Ihre Ausgaben finanzieren für Miete und Personal,Markteinführung des Produkts,Forschung und Entwicklung. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss über einen Zeitraum von 12 Monaten. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch bis zu 36.000 EUR.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 36.000 €.

Frist und Status

Bewerbungszeiträume und Fristen sind auf der Webseite „Gründerland Bayern – Start?Zuschuss!“ zu finden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, deren Gründung maximal 2 Jahre zurückliegt (maßgeblich ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes) unddie zum Bewerbungsfristende den Unternehmenssitz oder eine Niederlassung in Bayern haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen für Ihr Unternehmen ein besonders zukunftsfähiges innovatives Geschäftsmodell im Bereich Digitalisierung vorlegen.Sämtliche Ausgaben müssen mit der Neugründung Ihres Unternehmens einhergehen und einen Bezug zu dieser Neugründung aufweisen.

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Häufige Fragen zu Start?Zuschuss!

Wer kann Start?Zuschuss! beantragen?

Existenzgründer

Wie hoch ist die Förderung bei Start?Zuschuss!?

Förderbetrag: bis 36.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Start?Zuschuss! beantragen?

Bewerbungszeiträume und Fristen sind auf der Webseite „Gründerland Bayern – Start?Zuschuss!“ zu finden.

Wer ist Fördergeber von Start?Zuschuss!?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bayern
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe
  • → Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Seedfonds
  • → Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 36.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern

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