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Bayerischer Bankenfonds – BBF – Förderung in Bayern

Fördergeber: LfA Förderbank Bayern

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Der BBF beteiligt sich an der Finanzierung von Kinoproduktionen und Verleihprojekten zur Stärkung des Medienstandorts Bayern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Produzenten von Kinoproduktionen und Verleihprojekten.

Was wird gefördert?

Der Bayerische Bankenfonds (BBF) ergänzt die Förderung des FFF und konzentriert sich auf Projekte, die in ihrer Auswertung einen besonderen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Voraussetzung ist eine Förderempfehlung des FFF. Die Finanzierung kann bis zu 100 % der für das jeweilige Projekt empfohlenen FFF-Förderung betragen, höchstens jedoch 1 Mio. EUR (Produktion) oder 200.000 EUR (Verleih). Die BBF-Mittel werden als bedingt rückzahlbare Darlehen ausgereicht. Die Tilgung des BBF-Darlehens erfolgt vor der Rückführung der FFF-Förderung und ist marktüblich zu verzinsen. Nach der Tilgung des Darlehens erhält der BBF eine Erfolgsbeteiligung aus den dem Produzenten zustehenden Erlösen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 200.000 € – 1.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: LfA Förderbank Bayern.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist eine Förderempfehlung des FFF.

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Häufige Fragen zu Bayerischer Bankenfonds – BBF

Wer kann Bayerischer Bankenfonds – BBF beantragen?

Produzenten von Kinoproduktionen und Verleihprojekten

Wie hoch ist die Förderung bei Bayerischer Bankenfonds – BBF?

Förderbetrag: 200.000 € – 1.000.000 €.

Wer ist Fördergeber von Bayerischer Bankenfonds – BBF?

Fördergeber ist LfA Förderbank Bayern. Quelle: lfa.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
200.000 € – 1.000.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bayern