Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen (EFRE FEIH 2021–2027) – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 66 Tagen
Das Land Baden-Württemberg fördert den Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten an Hochschulen mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Hochschulen und Forschungsinstitute in Baden-Württemberg.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %.
Frist und Status
Bitte beachten Sie die in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegten Antragsfristen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind staatliche Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, außeruniversitäre Forschungsinstitute und Forschungseinrichtungen der Innovationsallianz Baden-Württemberg e.V.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen (EFRE FEIH 2021–2027)
Wer kann Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen (EFRE FEIH 2021–2027) beantragen?
Hochschulen und Forschungsinstitute in Baden-Württemberg
Wie hoch ist die Förderung bei Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen (EFRE FEIH 2021–2027)?
Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen (EFRE FEIH 2021–2027) beantragen?
Bitte beachten Sie die in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegten Antragsfristen.
Wer ist Fördergeber von Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen (EFRE FEIH 2021–2027)?
Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg