VeröffentlichtZuschuss

Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen (EFRE FEIH 2021–2027) – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 66 Tagen

Das Land Baden-Württemberg fördert den Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten an Hochschulen mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschulen und Forschungsinstitute in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE 2021–2027) den Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien in den Bereichen „Forschungsinfrastrukturen und Innovationszentren“ sowie „Forschungs- beziehungsweise Prototypenvorhaben“ an den Hochschulen des Landes. Die Förderung umfasst den Ausbau von Forschungsbauten, die Anschaffung von Forschungsgroßgeräten, den Aufbau regionaler Innovationszentren und die Entwicklung von Prototypen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %.

Frist und Status

Bitte beachten Sie die in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegten Antragsfristen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind staatliche Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, außeruniversitäre Forschungsinstitute und Forschungseinrichtungen der Innovationsallianz Baden-Württemberg e.V.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen (EFRE FEIH 2021–2027) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen (EFRE FEIH 2021–2027)

Wer kann Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen (EFRE FEIH 2021–2027) beantragen?

Hochschulen und Forschungsinstitute in Baden-Württemberg

Wie hoch ist die Förderung bei Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen (EFRE FEIH 2021–2027)?

Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen (EFRE FEIH 2021–2027) beantragen?

Bitte beachten Sie die in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegten Antragsfristen.

Wer ist Fördergeber von Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen (EFRE FEIH 2021–2027)?

Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg