Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen (EFRE FEIH 2021–2027) – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Wenn Sie als Hochschule oder Forschungsinstitut in Baden-Württemberg den Ausbau Ihrer Forschungsinfrastruktur oder die Entwicklung eines Prototyps planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Hochschulen und Forschungsinstitute in Baden-Württemberg.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %.
Frist und Status
Bitte beachten Sie die in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegten Antragsfristen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben staatliche Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW), außeruniversitäre Forschungsinstitute der Max-Planck-Gesellschaft, der Leibniz-Gemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und der Helmholtz-Gemeinschaft sowie Forschungseinrichtungen der Innovationsallianz Baden-Württemberg e.V.
mit Sitz in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es gelten die Bestimmungen des EFRE -Zuwendungsverfahrens – VEZ 2021–2027.
Ihr Vorhaben muss ein hohes Innovationspotenzial aufweisen, einen Beitrag zur Innovationsstrategie des Landes leisten und einen Bezug zu den darin benannten Zukunftsfeldern haben, dazu beitragen, die Querschnittsziele des EFRE -Programms 2021–2027 – Charta der Grundrechte, Gleichstellung von Männern und Frauen, Nichtdiskriminierung und nachhaltige Entwicklung – zu erreichen, zum spezifischen Ziel i) Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien des EFRE -Programms 2021–2027 beitragen.
Die Zweckbindungsfrist beträgt für Neu- und Erweiterungsbauten 15 Jahre, für mit der Förderung beschaffte sonstige Anlagegüter 5 Jahre.
Je nach Vorhaben gelten weitere spezifische Voraussetzungen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen (EFRE FEIH 2021–2027)
Wer kann Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen (EFRE FEIH 2021–2027) beantragen?
Hochschulen und Forschungsinstitute in Baden-Württemberg
Wie hoch ist die Förderung bei Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen (EFRE FEIH 2021–2027)?
Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen (EFRE FEIH 2021–2027) beantragen?
Bitte beachten Sie die in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegten Antragsfristen.
Wer ist Fördergeber von Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen (EFRE FEIH 2021–2027)?
Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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Auf einen Blick
- Förderquote
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- Förderregion
- Baden-Württemberg