Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Wenn Sie als Hochschule oder Forschungsinstitut in Baden-Württemberg den Ausbau Ihrer Forschungsinfrastruktur oder die Entwicklung eines Prototyps planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Hochschulen und Forschungsinstitute in Baden-Württemberg.
Die Förderquote beträgt 40 %.
Bitte beachten Sie die in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegten Antragsfristen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben staatliche Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW), außeruniversitäre Forschungsinstitute der Max-Planck-Gesellschaft, der Leibniz-Gemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und der Helmholtz-Gemeinschaft sowie Forschungseinrichtungen der Innovationsallianz Baden-Württemberg e.V.
mit Sitz in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es gelten die Bestimmungen des EFRE -Zuwendungsverfahrens – VEZ 2021–2027.
Ihr Vorhaben muss ein hohes Innovationspotenzial aufweisen, einen Beitrag zur Innovationsstrategie des Landes leisten und einen Bezug zu den darin benannten Zukunftsfeldern haben, dazu beitragen, die Querschnittsziele des EFRE -Programms 2021–2027 – Charta der Grundrechte, Gleichstellung von Männern und Frauen, Nichtdiskriminierung und nachhaltige Entwicklung – zu erreichen, zum spezifischen Ziel i) Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien des EFRE -Programms 2021–2027 beitragen.
Die Zweckbindungsfrist beträgt für Neu- und Erweiterungsbauten 15 Jahre, für mit der Förderung beschaffte sonstige Anlagegüter 5 Jahre.
Je nach Vorhaben gelten weitere spezifische Voraussetzungen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen (EFRE FEIH 2021–2027) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
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Förderquote: 40 %.
Bitte beachten Sie die in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegten Antragsfristen.
Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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