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Stärkung des ökologischen Landbaus – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e.V.

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Ihnen Kosten durch Kontrollen entstehen, die aufgrund der Verordnung über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen vorgesehen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Betriebe, Unternehmen im gewerblichen Bereich, Personen mit kleinen landwirtschaftlichen Flächen.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Einführung und Beibehaltung umweltschonender landwirtschaftlicher Produktionsmethoden. Sie bekommen die Förderung für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit den nach der Verordnung über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen (Verordnung (EU) 2018/848) vorgesehenen Kontrollen entstehen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt pauschal pro Hektar und Jahr für Acker- und Grünlandflächen EUR 50,00, Gartenbau-, Obst-, Weinbau- und Gemüsebauflächen sowie für Streuobstflächen EUR 150,00, Als Erzeugerin und Erzeuger mit ökologischer Bienenhaltung erhalten Sie EUR 7,50 je Bienenvolk und Jahr. Der Förderhöchstbetrag beträgt EUR 275,00 pro Jahr. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.9. eines Jahres an den Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e.V. (LVEO). Der Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e.V. beantragt dann die Zuwendungen beim Regierungspräsidium Karlsruhe bis zum 30.10. eines Jahres und leitet die bewilligten Zuschüsse nach positiver Bescheidung an Sie weiter.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 8 € – 275 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 15.9. eines Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e.V..

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe einschließlich Gemüse-, Obst- und Weinbaubetriebe für Flächen und/oder Bienenvölker in Baden-Württemberg, steuerrechtlich dem gewerblichen Bereich zugeordnete Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte auf Flächen in Baden-Württemberg erzeugen und/oder Bienenvölker in Baden-Württemberg halten, sowie Personen, die kleine landwirtschaftliche Flächen in Baden-Württemberg bewirtschaften und/oder Bienen in Baden-Württemberg halten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie halten die Bestimmungen der Europäischen Union über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel ein.

Den Nachweis erbringen Sie durch eine schriftliche Bescheinigung der Kontrollstelle, die den Betrieb gemäß der Vorschriften zum Kontrollverfahren überprüft.

Das Bestehen eines Kontrollvertrags muss mindestens für den Zeitraum vom 1.3.

bis 31.12.

des entsprechenden Jahres bestätigt werden.

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Häufige Fragen zu Stärkung des ökologischen Landbaus

Wer kann Stärkung des ökologischen Landbaus beantragen?

landwirtschaftliche Betriebe, Unternehmen im gewerblichen Bereich, Personen mit kleinen landwirtschaftlichen Flächen

Wie hoch ist die Förderung bei Stärkung des ökologischen Landbaus?

Förderbetrag: 8 € – 275 €.

Bis wann kann man Stärkung des ökologischen Landbaus beantragen?

Anträge müssen bis zum 15.9. eines Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Stärkung des ökologischen Landbaus?

Fördergeber ist Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e.V.. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
8 € – 275 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg