Fördergeber: Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e.V.
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 149 Tagen
Wenn Ihnen Kosten durch Kontrollen entstehen, die aufgrund der Verordnung über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen vorgesehen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Betriebe, Unternehmen im gewerblichen Bereich, Personen mit kleinen landwirtschaftlichen Flächen.
Der Förderbetrag liegt bei 8 € – 275 €.
Anträge müssen bis zum 15.9. eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e.V..
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe einschließlich Gemüse-, Obst- und Weinbaubetriebe für Flächen und/oder Bienenvölker in Baden-Württemberg, steuerrechtlich dem gewerblichen Bereich zugeordnete Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte auf Flächen in Baden-Württemberg erzeugen und/oder Bienenvölker in Baden-Württemberg halten, sowie Personen, die kleine landwirtschaftliche Flächen in Baden-Württemberg bewirtschaften und/oder Bienen in Baden-Württemberg halten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie halten die Bestimmungen der Europäischen Union über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel ein.
Den Nachweis erbringen Sie durch eine schriftliche Bescheinigung der Kontrollstelle, die den Betrieb gemäß der Vorschriften zum Kontrollverfahren überprüft.
Das Bestehen eines Kontrollvertrags muss mindestens für den Zeitraum vom 1.3.
bis 31.12.
des entsprechenden Jahres bestätigt werden.
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Jetzt Projekt prüfenlandwirtschaftliche Betriebe, Unternehmen im gewerblichen Bereich, Personen mit kleinen landwirtschaftlichen Flächen
Förderbetrag: 8 € – 275 €.
Anträge müssen bis zum 15.9. eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber ist Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e.V.. Quelle: foerderdatenbank.de.
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