Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Forschungseinrichtung außerhalb einer Universität und wirtschaftsnah forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 200.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind nicht gewinnorientierte Institutionen der Forschungsinfrastruktur ingenieur- und naturwissenschaftlicher Disziplinen als juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, bei denen vor allem die Zusammenarbeit mit niedersächsischen KMU und der Wissens- und Technologietransfer in die Wirtschaft im Vordergrund stehen, insbesondere das Deutsche Institut für Kautschuktechnologie e.
V.
(DIK) mit Sitz in Hannover,das Deutsche Institut für Lebensmitteltechnik e.
V.
(DIL) mit Sitz in Quakenbrück,das Institut für integrierte Produktion Hannover gGmbH (IPH) mit Sitz in Hannover,das Laserzentrum Hannover e.
V.
(LZH) mit Sitz in Hannover,das Institut für Solarenergieforschung GmbH (ISFH) mit Sitz in Emmerthal,das OFFIS e.
V.
(Institut für Informatik), Oldenburg (Oldenburg),das Institut für Nanophotonik Göttingen e.
V.
(IFNANO) mit Sitz in Göttingen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine Betriebsstätte in Niedersachsen haben.Sie müssen Ihr Projekt in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.Die geförderte Forschungsinfrastruktur muss mindestens einem Stärkefeld der niedersächsischen RIS3- Strategie zugeordnet werden können.Sie müssen die fachliche und administrative Kompetenz zur Durchführung des Vorhabens besitzen.Die Gesamtfnanzierung Ihres Projekts muss sichergestellt sein.Werden GRW-Mittel eingesetzt, gelten die Regelungen des GRW-Koordinierungsrahmens.Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 10 Jahren für Neu- und Erweiterungsbauten und von 5 Jahren für Ausstattungsgegenstände einhalten.Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Qualitätskriterien nach dem Scoringmodell einhalten.
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Förderbetrag: ab 200.000 €. Förderquote: 50 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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