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Antrag möglichZuschuss

Stärkung der wirtschaftsnahen außeruniversitären Forschungsinfrastruktur – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Forschungseinrichtung außerhalb einer Universität und wirtschaftsnah forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Forschungseinrichtung bei Vorhaben, die die niedersächsische außeruniversitäre Forschungsinfrastruktur in nicht gewinnorientiert arbeitenden Institutionen stärken. Dies geschieht mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Sie erhalten die Förderung für Investitionen in den Auf- und Ausbau, die Erweiterung und/oder die Modernisierung der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses aus dem EFRE beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben für normalerweise 3 Jahre. Für nichtwirtschaftliche Bereiche kann die Förderung durch Landesmittel auf bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben ergänzt werden. Zum Zeitpunkt der Bewilligung müssen Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben mehr als EUR 200.000 betragen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme über das Kundenportal bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 200.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind nicht gewinnorientierte Institutionen der Forschungsinfrastruktur ingenieur- und naturwissenschaftlicher Disziplinen als juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, bei denen vor allem die Zusammenarbeit mit niedersächsischen KMU und der Wissens- und Technologietransfer in die Wirtschaft im Vordergrund stehen, insbesondere das Deutsche Institut für Kautschuktechnologie e.

V.

(DIK) mit Sitz in Hannover,das Deutsche Institut für Lebensmitteltechnik e.

V.

(DIL) mit Sitz in Quakenbrück,das Institut für integrierte Produktion Hannover gGmbH (IPH) mit Sitz in Hannover,das Laserzentrum Hannover e.

V.

(LZH) mit Sitz in Hannover,das Institut für Solarenergieforschung GmbH (ISFH) mit Sitz in Emmerthal,das OFFIS e.

V.

(Institut für Informatik), Oldenburg (Oldenburg),das Institut für Nanophotonik Göttingen e.

V.

(IFNANO) mit Sitz in Göttingen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine Betriebsstätte in Niedersachsen haben.Sie müssen Ihr Projekt in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.Die geförderte Forschungsinfrastruktur muss mindestens einem Stärkefeld der niedersächsischen RIS3- Strategie zugeordnet werden können.Sie müssen die fachliche und administrative Kompetenz zur Durchführung des Vorhabens besitzen.Die Gesamtfnanzierung Ihres Projekts muss sichergestellt sein.Werden GRW-Mittel eingesetzt, gelten die Regelungen des GRW-Koordinierungsrahmens.Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 10 Jahren für Neu- und Erweiterungsbauten und von 5 Jahren für Ausstattungsgegenstände einhalten.Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Qualitätskriterien nach dem Scoringmodell einhalten.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Stärkung der wirtschaftsnahen außeruniversitären Forschungsinfrastruktur"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Stärkung der wirtschaftsnahen außeruniversitären Forschungsinfrastruktur

Wer kann Stärkung der wirtschaftsnahen außeruniversitären Forschungsinfrastruktur beantragen?

Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Stärkung der wirtschaftsnahen außeruniversitären Forschungsinfrastruktur?

Förderbetrag: ab 200.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Stärkung der wirtschaftsnahen außeruniversitären Forschungsinfrastruktur beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Stärkung der wirtschaftsnahen außeruniversitären Forschungsinfrastruktur?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → Förderprogramm Jugendwerkstätten
  • → Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 200.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

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