Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE) – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Niedersachsen unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität von Fließgewässern mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Frist und Status
Bitte beachten Sie die im Internet bekanntgegebenen Antragsfristen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen, die nicht gewerblich tätig sind und wasserwirtschaftliche oder sonstige diesbezüglich umweltrelevante Aufgaben wahrnehmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)
Wer kann Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE) beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)?
Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE) beantragen?
Bitte beachten Sie die im Internet bekanntgegebenen Antragsfristen.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)?
Fördergeber ist Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 100.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen