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Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE) – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Niedersachsen unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität von Fließgewässern mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Vorhaben zur Verbesserung der Wasserqualität von Fließgewässern. Dies geschieht mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Sie erhalten die Förderung für naturnahe Umgestaltungen im Gewässer-, Böschungs- und Talauenbereich, die Anlage von Gewässerentwicklungskorridoren, Gewässerrandstreifen sowie Schutzpflanzungen, die Beseitigung und Umgestaltung ökologisch wirksamer Barrieren, sonstige notwendigen Ausgaben, zum Beispiel für Planungen, Zweckforschungen, den notwendigen Grunderwerb oder Vorhaben zur Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung. Auch für sogenannte kleine Vorhaben, die die Zielerreichung der EG-Wasserrahmenrichtlinie niederschwellig unterstützen, können Sie eine Förderung erhalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für kleine Vorhaben beträgt Ihr Zuschuss maximal EUR 100.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.

Frist und Status

Bitte beachten Sie die im Internet bekanntgegebenen Antragsfristen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen, die nicht gewerblich tätig sind und wasserwirtschaftliche oder sonstige diesbezüglich umweltrelevante Aufgaben wahrnehmen.

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Häufige Fragen zu Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Wer kann Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)?

Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE) beantragen?

Bitte beachten Sie die im Internet bekanntgegebenen Antragsfristen.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)?

Fördergeber ist Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 100.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen