Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur sowie zur Entwicklung von regionalem Wirtschaftswachstum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 40 %.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger von Infrastrukturmaßnahmen, außerdem juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sowie juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Beachten Sie, dass die Förderung im Landesgebiet außerhalb der Regionalfördergebiete gemäß des GRW-Koordinierungsrahmens erfolgt.Sie müssen die Regelungen des GRW-Koordinierungsrahmens zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur beachten.Sie müssen den Bedarf zur Entwicklung hochwertiger Industrie- und Gewerbeflächen nachweisen und auf den geförderten Gewerbeflächen sind wachsende und innovative KMU in den Feldern der niedersächsischen regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung (RIS3) anzusiedeln.
Der Bedarf und die Zuordnung zu den RIS3-Feldern ist durch Absichtserklärungen („Letters of Intent“) entsprechend zu belegen.Als Betreiberin oder Betreiber sowie Träger dürfen Sie weder rechtlich noch wirtschaftlich noch personell mit Nutzerinnen und Nutzern verflochten sein.Als Träger der geförderten Infrastrukurvorhaben müssen Sie für den gesamten Zeitraum der Durchführung des Vorhaben sowie für die Zweckbindungsdauer über die benötigten Grundstücks- oder Gebäudeflächen verfügungsberechtigt sein.Übersteigt das Bruttoinvestitionsvolumen Ihres Vorhabens EUR 10 Millionen, müssen Sie eine Kosten-Nutzen-Analyse vorlegen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projekts sicherstellen.Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nach dem entsprechenden Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderquote: 40 %.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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