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Förderprogramm Jugendwerkstätten – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: NBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

In Jugendwerkstätten werden junge Menschen mit beruflichen Eingliederungshemmnissen und besonderem sozialpädagogischen Förderbedarf gefördert.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren sowie anerkannte Träger der Jugendhilfe.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt die Qualifizierung, Bildung und sozialpädagogische Maßnahmen in Jugendwerkstätten. Teilnehmende sind junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren, die schulpflichtig und aktuell erwerbslos sind. Die Förderung umfasst bis zu 90% der förderfähigen Gesamtausgaben für den Betrieb von Jugendwerkstätten und zusätzliche innovative Maßnahmen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NBank.

Voraussetzungen

Schulpflicht erfüllt und aktuell erwerbslos; in Einzelfällen Betreuung schulpflichtiger junger Menschen mit Jugendhilfebedarf.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Jugendwerkstätten

Wer kann Förderprogramm Jugendwerkstätten beantragen?

Junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren sowie anerkannte Träger der Jugendhilfe

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Jugendwerkstätten?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Jugendwerkstätten beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Jugendwerkstätten?

Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.

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Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit