Fördergeber: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Wenn Sie Projekte zur künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Kommunen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.375 €.
Anträge müssen bis spätestens zum 31.5. des Jahres, in dem das Schuljahr beginnt, eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte und Kreise, in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte, sowie Träger genehmigter Ersatzschulen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss außerhalb des Unterrichts regelmäßig und ein ganzes Schuljahr lang in etwa 40 Einheiten stattfinden.
Sie müssen Ihr Projekt darstellen.
Die Künstler und Künstlerinnen, Kunstpädagogen und Kunstpädagoginnen, die das Projekt durchführen, müssen ihre künstlerische Qualifikation durch einen tabellarischen Lebenslauf, eine Auflistung bisher mit Kindern und Jugendlichen durchgeführter Projekte sowie durch Weiterbildung mit Projektbezug nachweisen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtungen, Kommunen
Förderbetrag: bis 3.375 €. Förderquote: 80 %.
Anträge müssen bis spätestens zum 31.5. des Jahres, in dem das Schuljahr beginnt, eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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