Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die künstlerisch-kulturelle Bildung an Schulen durch Zuschüsse für Projekte.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Kommunen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.375 €.
Frist und Status
Anträge müssen bis spätestens zum 31.5. des Jahres, in dem das Schuljahr beginnt, eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte und Kreise, in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte sowie Träger genehmigter Ersatzschulen.
Das Projekt muss außerhalb des Unterrichts regelmäßig und ein ganzes Schuljahr lang in etwa 40 Einheiten stattfinden.
Erforderliche Unterlagen
- tabellarischer Lebenslauf des Künstlers/Kunstpädagogen,Auflistung bisher mit Kindern und Jugendlichen durchgeführter Projekte,Nachweis von Weiterbildungen mit Projektbezug
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule
Wer kann Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule beantragen?
Bildungseinrichtungen, Kommunen
Wie hoch ist die Förderung bei Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule?
Förderbetrag: bis 3.375 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule beantragen?
Anträge müssen bis spätestens zum 31.5. des Jahres, in dem das Schuljahr beginnt, eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule?
Fördergeber ist Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 3.375 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen