VeröffentlichtZuschuss

Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie Projekte zur künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule die künstlerisch-kulturelle Bildung an Schulen. Sie erhalten die Förderung für die Tätigkeit von Künstlern und Künstlerinnen sowie Kunstpädagogen und Kunstpädagoginnen in Angeboten außerhalb des Unterrichts von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 3.375 je Projekt. Ihren Antrag richten Sie bis spätestens zum 31.5. des Jahres, in dem das Schuljahr beginnt, an die zuständige Bezirksregierung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.375 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis spätestens zum 31.5. des Jahres, in dem das Schuljahr beginnt, eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte und Kreise, in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte, sowie Träger genehmigter Ersatzschulen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss außerhalb des Unterrichts regelmäßig und ein ganzes Schuljahr lang in etwa 40 Einheiten stattfinden.

Sie müssen Ihr Projekt darstellen.

Die Künstler und Künstlerinnen, Kunstpädagogen und Kunstpädagoginnen, die das Projekt durchführen, müssen ihre künstlerische Qualifikation durch einen tabellarischen Lebenslauf, eine Auflistung bisher mit Kindern und Jugendlichen durchgeführter Projekte sowie durch Weiterbildung mit Projektbezug nachweisen.

Erforderliche Unterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf des Künstlers/Kunstpädagogen,Auflistung bisher mit Kindern und Jugendlichen durchgeführter Projekte,Nachweis von Weiterbildungen mit Projektbezug

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule

Wer kann Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule beantragen?

Bildungseinrichtungen, Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule?

Förderbetrag: bis 3.375 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule beantragen?

Anträge müssen bis spätestens zum 31.5. des Jahres, in dem das Schuljahr beginnt, eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule?

Fördergeber ist Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 3.375 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen