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Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die künstlerisch-kulturelle Bildung an Schulen durch Zuschüsse für Projekte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule die künstlerisch-kulturelle Bildung an Schulen. Sie erhalten die Förderung für die Tätigkeit von Künstlern und Künstlerinnen sowie Kunstpädagogen und Kunstpädagoginnen in Angeboten außerhalb des Unterrichts von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt, maximal jedoch 3.375 EUR je Projekt. Anträge müssen bis spätestens zum 31.5. des Jahres, in dem das Schuljahr beginnt, an die zuständige Bezirksregierung gerichtet werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.375 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis spätestens zum 31.5. des Jahres, in dem das Schuljahr beginnt, eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte und Kreise, in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte sowie Träger genehmigter Ersatzschulen.

Das Projekt muss außerhalb des Unterrichts regelmäßig und ein ganzes Schuljahr lang in etwa 40 Einheiten stattfinden.

Erforderliche Unterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf des Künstlers/Kunstpädagogen,Auflistung bisher mit Kindern und Jugendlichen durchgeführter Projekte,Nachweis von Weiterbildungen mit Projektbezug

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Häufige Fragen zu Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule

Wer kann Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule beantragen?

Bildungseinrichtungen, Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule?

Förderbetrag: bis 3.375 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule beantragen?

Anträge müssen bis spätestens zum 31.5. des Jahres, in dem das Schuljahr beginnt, eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule?

Fördergeber ist Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 3.375 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen