Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie eine ambulante Pflegeeinrichtung in Niedersachsen betreiben und die Pflege in ländlichen Gebieten stärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Träger von ambulanten Pflegeeinrichtungen.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 40.000 €.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Träger von ambulanten Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Mehrheit Ihrer Pflegestandorte muss sich in Niedersachsen befinden, jedoch außerhalb der Landeshauptstadt Hannover sowie der Städte Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Wolfsburg, Göttingen, Hildesheim, Wilhelmshaven, Delmenhorst, Lüneburg oder Celle liegt, wobei jede von Ihnen versorgte Person einen Pflegestandort begründet.Sie müssen die allgemeinen Fördervoraussetzungen nach § 7 Absatz 1 des Niedersächsischen Pflegegesetzes (NPflegeG) erfüllen.Sie müssen einen Versorgungsvertrag nach Sozialgesetzbuch (SGB) V abgeschlossen haben und Ihren Beschäftigten eine Vergütung entsprechend SGB XI zahlen.
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Jetzt Projekt prüfenTräger von ambulanten Pflegeeinrichtungen
Förderbetrag: bis 40.000 €. Förderquote: 90 %.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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