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Antrag möglichZuschuss

Job4000 – Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwer behinderter Menschen – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Integrationsamt Hamburg

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie in Hamburg Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen oder Schwerbehinderte aus einem Inklusionsbetrieb übernehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Arbeitgeber in Hamburg.

Was wird gefördert?

Das Land Hamburg unterstützt Sie als Arbeitgeber, wenn Sie besonders betroffene schwerbehinderte Menschen einstellen. Sie werden gefördert, wenn Sie für besonders betroffene Schwerbehinderte neue Arbeitsplätze schaffen,ihnen den Wechsel aus einem Inklusionsbetrieb in einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz des ersten Arbeitsmarktes ermöglichen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der zweijährigen Eingliederungszuschüsse beträgt je Förderjahr 30 Prozent des Bruttolohnes. Für den Wechsel aus Inklusionsbetrieben erhalten Sie 2 Jahre lang einen Lohnkostenzuschuss über 50 Prozent des Bruttolohns inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Integrationsamt Hamburg.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 30 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen bis zum 31.12.2026 eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Integrationsamt Hamburg.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Sie als Arbeitgeber in Hamburg.

Die geförderten Arbeitsplätze müssen auch nach Ablauf der Förderung erhalten bleiben,die Zahl der beschäftigten Schwerbehinderten im Unternehmen erhöhen.

Sie können die Förderung auch für Teilzeit-Arbeitsplätze erhalten.

Die Wochenarbeitszeit muss dafür mindestens 15 Stunden umfassen und der Arbeitsplatz muss sozialversicherungspflichtig sein.

In Inklusionsbetrieben gilt eine Beschäftigungszeit von mindestens 12 Stunden.

Sie müssen hauptsächlich gesetzliche Leistungen in Anspruch nehmen,den Mindestlohn sicherstellen,die Zuschüsse bis zum 31.12.2036 abrufen.

Bei neuen Arbeitsplätzen muss der zuständige Reha-Träger mindestens 2 Jahre lang Eingliederungszuschüsse gewähren.

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Häufige Fragen zu Job4000 – Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwer behinderter Menschen

Wer kann Job4000 – Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwer behinderter Menschen beantragen?

Arbeitgeber in Hamburg

Wie hoch ist die Förderung bei Job4000 – Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwer behinderter Menschen?

Förderquote: 30 %.

Bis wann kann man Job4000 – Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwer behinderter Menschen beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen bis zum 31.12.2026 eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Job4000 – Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwer behinderter Menschen?

Fördergeber ist Integrationsamt Hamburg. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften bei Modernisierungsprojekten (IFB-WEGfinanz)
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Auf einen Blick

Förderquote
30 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Hamburg

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