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Förderung von Unternehmensberatungen für KMU – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen

Wenn Sie als Unternehmen Ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern und Arbeitsplätze sichern möchten, kann der Bund Sie mit einem Zuschuss für eine externe Beratung unterstützen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie als ein kleines und mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberuflerin oder Freiberufler, wenn Sie eine externe Beratung in Anspruch nehmen wollen. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Allgemeine und spezielle Beratungsthemen können sein: Fachkräftesicherung und - bindung, Kosteneinsparungen, Anpassungen des Geschäftsmodells, Umgang mit Umsatzrückgängen, Umgang mit Liquiditätsproblemen, Veränderungen des Produktportfolios, Investitionsplanung, Optimierung von Prozessabläufen beziehungsweise der Organisation, Qualitätsmanagement, Begleitung bei der Einführung neuer Systeme, beispielsweise IT -Systeme, Nachhaltigkeit und Umweltschutz, alternsgerechte Gestaltung der Arbeit, Gleichstellung und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung oder bessere betriebliche Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Region bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen 2.800 EUR. Ihren Antrag reichen Sie bitte über eine Leitstelle ein. Die Kontaktdaten der Leitstellen finden Sie online bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn einer geplanten Beratung online über die Antragsplattform des BAFA. Jedes Unternehmen kann bis 31.12.2026 maximal 5 Anträge auf Förderung stellen, jedoch nicht mehr als 2 pro Jahr. Dabei müssen Sie die De-minimis-Höchstgrenzen beachten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.800 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_unternehmensberatung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Beratungen müssen konzeptionell durchgeführt werden, indem nach einer Analyse der Unternehmenssituation die Schwachstellen benannt und konkrete Handlungsempfehlungen gegeben werden.

Es werden nur Einzelberatungen gefördert, nicht jedoch Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen.

Die Beratung muss von selbstständigen Beraterinnen oder Beratern beziehungsweise Beratungsunternehmen durchgeführt werden, die über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen.

Die Beraterinnen und Berater müssen ein geeignetes Qualitätssicherungsinstrument in Form eines anerkannten Zertifikats oder eines dokumentierten Qualitätshandbuchs nachweisen.

Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und die richtlinienkonforme Durchführung der Beratung müssen gewährleistet werden.

Die Beratung darf eine maximale Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten.

Diese Tage müssen nicht aufeinanderfolgen.

Die Berichterstellung sowie Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen.

Nicht gefördert werden Beratungen, die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot), Vermittlungstätigkeiten beinhalten, auf den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gerichtet sind, die von den Beraterinnen und Beratern selbst vertrieben werden, überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen, steuerberatende Tätigkeiten, gutachterliche Stellungnahmen oder das Thema Fördermittel zum Inhalt haben oder ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Wer kann Förderung von Unternehmensberatungen für KMU beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Unternehmensberatungen für KMU?

Förderbetrag: bis 2.800 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung von Unternehmensberatungen für KMU beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Unternehmensberatungen für KMU?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Unternehmensberatungen für KMU mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Unternehmensberatungen für KMU zur Gruppe „bmwe_unternehmensberatung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.800 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
bundesweit