Fördergeber: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Programm fördert die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung von Gebieten, die unter Denkmalschutz stehen.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, kommunale Zweckverbände.
Die Förderquote beträgt 66 %.
Antragstellung Die Zuwendungsempfänger der in ein Programm aufgenommenen Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung werden jährlich zur Antragsstellung aufgefordert
Fördergeber und Antragstelle: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
Die Gesamtmaßnahme muss in ein Förderprogramm aufgenommen worden sein und das Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung muss festgelegt sein.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden, kommunale Zweckverbände
Förderquote: 66 %.
Antragstellung Die Zuwendungsempfänger der in ein Programm aufgenommenen Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung werden jährlich zur Antragsstellung aufgefordert
Fördergeber ist Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. Quelle: wibank.
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