Zuwendungen zur Stärkung der Willkommenskultur – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Kommunen bei der Stärkung der Willkommenskultur durch Informationskampagnen und interkulturelle Kompetentrainings zur Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 28. Februar 2027. Anträge beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 505; Verwendungsnachweis bis 28. Februar des Folgejahres
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt.
Die Anträge sind beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuwendungen zur Stärkung der Willkommenskultur
Wer kann Zuwendungen zur Stärkung der Willkommenskultur beantragen?
Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt
Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen zur Stärkung der Willkommenskultur?
Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Zuwendungen zur Stärkung der Willkommenskultur beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 28. Februar 2027. Anträge beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 505; Verwendungsnachweis bis 28. Februar des Folgejahres
Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur Stärkung der Willkommenskultur?
Fördergeber ist Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 20.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 28. Februar 2027
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt