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Antrag möglichZuschuss

Zuwendungen zur Stärkung der Willkommenskultur – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Kommunen bei der Stärkung der Willkommenskultur durch Informationskampagnen und interkulturelle Kompetentrainings zur Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Das Programm stellt finanzielle Unterstützung bereit, um Kommunen bei der Durchführung öffentlicher Informationsveranstaltungen zur Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen zu helfen. Förderfähige Maßnahmen umfassen die Organisation von Veranstaltungen, Diskussionsforen, Erstellung von Informationsmaterialien, Social-Media-Nutzung und interkulturelle Kompetenztrainings für Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung. Maximal 20.000 Euro jährlich pro Kommunen; Förderquote bis zu 90 %.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 28. Februar 2027. Anträge beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 505; Verwendungsnachweis bis 28. Februar des Folgejahres

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt.

Die Anträge sind beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einzureichen.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen zur Stärkung der Willkommenskultur

Wer kann Zuwendungen zur Stärkung der Willkommenskultur beantragen?

Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen zur Stärkung der Willkommenskultur?

Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Zuwendungen zur Stärkung der Willkommenskultur beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 28. Februar 2027. Anträge beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 505; Verwendungsnachweis bis 28. Februar des Folgejahres

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur Stärkung der Willkommenskultur?

Fördergeber ist Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen-Anhalt
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports
  • → Förderungen der Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung
  • → Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 20.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
28. Februar 2027
Förderregion
Sachsen-Anhalt

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