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Antrag möglichZuschuss

Grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit (GÜRZ) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium des Innern (BMI)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen

Förderung von Projekten zur Etablierung einer Beratungsinfrastruktur im grenznahen Raum.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Etablierte rechtsfähige grenzregionale Zusammenschlüsse mit deutscher Beteiligung.

Was wird gefördert?

Etablierte rechtsfähige grenzregionale Zusammenschlüsse mit deutscher Beteiligung können einen Zuschuss für Projekte erhalten, die eine themenübergreifende Beratungsinfrastruktur im grenznahen Raum durch Grenzscouts etablieren. Gefördert werden unter anderem die Erhebung des Bedarfs an grenzregionalen Beratungsangeboten, die Entwicklung und Umsetzung eines Handlungskonzepts sowie die Aus- und Weiterbildung von Beratern in spezifisch grenzregionalen Fragen. Die Antragstellung erfolgt beim Bundesministerium des Innern.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 95 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium des Innern (BMI).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Ihr grenzregionaler Zusammenschluss muss eine mehrjährige Erfahrung in der grenzregionalen Zusammenarbeit aufweisen.

Ihr Projekt muss zeitlich begrenzt, innovativ und grundsätzlich geeignet sein, Erkenntnisse zu generieren, die einen Mehrwert für eine größere Zahl von Grenzregionen bieten.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit (GÜRZ)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit (GÜRZ)

Wer kann Grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit (GÜRZ) beantragen?

Etablierte rechtsfähige grenzregionale Zusammenschlüsse mit deutscher Beteiligung

Wie hoch ist die Förderung bei Grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit (GÜRZ)?

Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 95 %.

Bis wann kann man Grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit (GÜRZ) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Wer ist Fördergeber von Grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit (GÜRZ)?

Fördergeber ist Bundesministerium des Innern (BMI). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderquote
95 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Bundesweit

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