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Antrag möglichZuschuss

Städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Gemeinde in Baden-Württemberg städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg fördert Sie als Gemeinde mit Unterstützung des Bundes bei der Umsetzung von städtebaulichen Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Sie können die Förderung für folgende Maßnahmen bekommen: Vorbereitung der Erneuerung,Ordnungsmaßnahmen,Baumaßnahmen,Maßnahmen anderer Finanzierungsträger,Vergütungen für Beauftragte, Kosten beim Abschluss der städtebaulichen Erneuerung sowieKosten für die Aufstellung eines städtebaulichen und eines integrierten Entwicklungskonzepts. Die Förderung erfolgt – neben dem Landessanierungsprogramm (LSP) aus Landesmitteln – im Rahmen folgender Programme: Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (LZP),Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP) undWachstum und nachhaltige Erneuerung – lebenswerte Quartiere gestalten (WEP). Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 60 Prozent des festgelegten Förderrahmens. Richten Sie bitte Ihren Antrag im Rahmen von jährlichen Ausschreibungsrunden zu den vorgegebenen Antragsfristen digital über das zuständige Regierungspräsidium an das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %.

Frist und Status

Anträge sind im Rahmen von jährlichen Ausschreibungsrunden einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden sowie Zweck- und Planungsverbände, die eine städtebauliche Erneuerungsmaßnahme durchführen.

Wurde eine Stadt oder Gemeinde in das Förderprogramm aufgenommen, so können Eigentümerinnen und Eigentümer/Investorinnen und Investoren, die ein förderfähiges Vorhaben durchführen wollen, bei der Stadt oder Gemeinde eine Förderung beantragen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Fördergegenstand ist jeweils die städtebauliche Gesamtmaßnahme als Einheit im Sinne des Baugesetzbuchs (BauGB).Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme muss in ein Förderungsprogramm aufgenommen und das städtebauliche Erneuerungsgebiet förmlich festgelegt worden sein.Das Grundstück oder die Einzelmaßnahme muss im festgelegten Gebiet liegen, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Kosten- und Finanzierungsübersicht,Antrag auf Förderung

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Häufige Fragen zu Städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Wer kann Städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen beantragen?

Gemeinden

Wie hoch ist die Förderung bei Städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen?

Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen beantragen?

Anträge sind im Rahmen von jährlichen Ausschreibungsrunden einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen?

Fördergeber ist Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen

Auf einen Blick

Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

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