Fördergeber: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Gemeinde in Baden-Württemberg städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden.
Die Förderquote beträgt 60 %.
Anträge sind im Rahmen von jährlichen Ausschreibungsrunden einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden sowie Zweck- und Planungsverbände, die eine städtebauliche Erneuerungsmaßnahme durchführen.
Wurde eine Stadt oder Gemeinde in das Förderprogramm aufgenommen, so können Eigentümerinnen und Eigentümer/Investorinnen und Investoren, die ein förderfähiges Vorhaben durchführen wollen, bei der Stadt oder Gemeinde eine Förderung beantragen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Fördergegenstand ist jeweils die städtebauliche Gesamtmaßnahme als Einheit im Sinne des Baugesetzbuchs (BauGB).Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme muss in ein Förderungsprogramm aufgenommen und das städtebauliche Erneuerungsgebiet förmlich festgelegt worden sein.Das Grundstück oder die Einzelmaßnahme muss im festgelegten Gebiet liegen, soweit nichts anderes bestimmt ist.
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Förderquote: 60 %.
Anträge sind im Rahmen von jährlichen Ausschreibungsrunden einzureichen.
Fördergeber ist Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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