Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Brandenburg fördert städtebauliche Gesamtmaßnahmen und Einzelvorhaben zur Erneuerung von Stadt- und Ortsteilen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 66.6 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Gemeinden und Ortsgemeinden im Land Brandenburg.
Die Maßnahmen müssen sich auf Gebiete konzentrieren, die besonders vom demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandel betroffen sind.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR)
Wer kann Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) beantragen?
Kommune
Wie hoch ist die Förderung bei Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR)?
Förderquote: 66.6 %.
Wer ist Fördergeber von Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR)?
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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Auf einen Blick
- Förderquote
- 66.6 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg