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Antrag möglichZuschuss

Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen

Wenn Sie als brandenburgische Gemeinde in Ihre Stadtentwicklung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Bundes Ihre städtebaulichen Gesamtmaßnahmen sowie daraus resultierende Einzelvorhaben, um Stadt- und Ortsteile in ihrer Funktion, Struktur und Gestalt zu erhalten, zu erneuern und weiterzuentwickeln. Sie erhalten eine Förderung für die Stärkung der Innenstädte, historischen Stadtkerne, Ortsmitten und Stadtteilzentren, die Fortentwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialen, ökonomischen und ökologischen Entwicklungsbedarf, die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen bei erheblichen Funktionsverlusten (Brachflächen, Gebäudeleerständen). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt gemäß der Drittelförderung in der Regel 66,6 Prozent, das heißt: Die Förderung erfolgt zu je einem Drittel durch den Bund, das Land und Sie als Gemeinde. Richten Sie Ihren Erstantrag bitte über die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde an das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV). Das LBV erörtert mit Ihnen das Prüfergebnis als Grundlage für den nächsten jährlichen Programmvorschlag. Nach der Konkretisierung aufgrund des aktuellen integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) und der städtebaulichen Zielplanung kann das LBV die Maßnahme in seinem Programmvorschlag an das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung aufnehmen. Auf diesen Grundlagen legt das Ministerium Details zur Förderung fest.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 66.6 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Gemeinden und Ortsgemeinden im Land Brandenburg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahmen sollen sich auf Gebiete konzentrieren, die besonders vom demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandel betroffen sind.

Sie müssen eine integrierte städtebauliche Zielplanung aufstellen, die sich aus dem integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) ableitet und die städtebauliche Gesamtmaßnahme sowie die Einzelvorhaben darstellt.

Ihre Gesamtmaßnahme muss einen maßgeblichen Beitrag zum Erreichen der Ziele des INSEK leisten.

Sie müssen für eine ausreichende Planungssicherheit sorgen.

Sie müssen sich mit Ihrem im Jahresprogramm festgelegten Eigenanteil an der Finanzierung beteiligen.

Ihre städtebauliche Gesamtmaßnahme muss in ein Landesprogramm der Städtebauförderung aufgenommen worden sein.

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Häufige Fragen zu Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR)

Wer kann Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) beantragen?

Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR)?

Förderquote: 66.6 %.

Wer ist Fördergeber von Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR)?

Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Brandenburg
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest)
  • → Förderprogramm Kommunaler Straßenbau
  • → Richtlinie zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr (Rili ÖPNV-Invest)

Auf einen Blick

Förderquote
66.6 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg

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