Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen
Förderung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialen Entwicklungsbedarf.
Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden in Niedersachsen.
Die Förderquote beträgt 66.67 %.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen.
Die Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
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Jetzt Projekt prüfenStädte und Gemeinden in Niedersachsen
Förderquote: 66.67 %.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen. Quelle: nbank.
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