Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen
Die Städtebauförderung unterstützt städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in Städten und Gemeinden.
Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden in Niedersachsen.
Die Förderquote beträgt 66.67 %.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen.
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Jetzt Projekt prüfenStädte und Gemeinden in Niedersachsen
Förderquote: 66.67 %.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen. Quelle: nbank.
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