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Staatliche Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft durch Naturkatastrophen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gewährt Finanzhilfen zur Bewältigung von regionalen als auch von nationalen Schadereignissen. Diese können unmittelbar durch Naturkatastrophen oder Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse verursacht worden sein. Als Geschädigte und Geschädigter bekommen Sie die Finanzhilfe für unmittelbar verursachte Schäden sowie auch für außergewöhnliche Aufwendungen wie Futterzukäufe in der Viehhaltung, Reparaturkosten einschließlich der Beräumung von Produktions- und Gebäudeflächen sowie die Instandsetzung von Versorgungswegen. Sie erhalten die Finanzhilfen als Zuschuss oder Darlehen. Die Bruttobeihilfeintensität beträgt je nach Schadereignis bis zu 100 Prozent des Gesamtschadens.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmel_finanzhilfen_naturkatastr". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse einschließlich Imkerei und Wanderschäferei oder die Forstwirtschaft umfasst.

Schäden müssen durch ein außergewöhnliches Naturereignis verursacht worden sein.

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Häufige Fragen zu Staatliche Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen

Wer kann Staatliche Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen beantragen?

Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Staatliche Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Staatliche Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Staatliche Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen?

Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Staatliche Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Staatliche Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen zur Gruppe „bmel_finanzhilfen_naturkatastr". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
bundesweit