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Antrag möglichZuschuss | Darlehen

Staatliche Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft durch Naturkatastrophen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gewährt Finanzhilfen zur Bewältigung von regionalen als auch von nationalen Schadereignissen. Diese können unmittelbar durch Naturkatastrophen oder Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse verursacht worden sein. Als Geschädigte und Geschädigter bekommen Sie die Finanzhilfe für unmittelbar verursachte Schäden sowie auch für außergewöhnliche Aufwendungen wie Futterzukäufe in der Viehhaltung, Reparaturkosten einschließlich der Beräumung von Produktions- und Gebäudeflächen sowie die Instandsetzung von Versorgungswegen. Sie erhalten die Finanzhilfen als Zuschuss oder Darlehen. Die Bruttobeihilfeintensität beträgt je nach Schadereignis bis zu 100 Prozent des Gesamtschadens.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmel_finanzhilfen_naturkatastr“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse einschließlich Imkerei und Wanderschäferei oder die Forstwirtschaft umfasst.

Weitere Voraussetzungen: Ihre Schäden sind ursächlich durch ein außergewöhnliches Naturereignis oder einem diesem gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnis verursacht worden.

Das betreffende außergewöhnliche Naturereignis wurde von der zuständigen obersten Bundes- oder Landesbehörde oder bei gemeinsamen Bund-Länder-Hilfen von den zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden als ein solches Ereignis eingestuft.

Sie bringen etwaige Versicherungszahlungen, Hilfen Dritter, wie beispielsweise Spenden, sowie aufgrund des außergewöhnlichen Naturereignisses nicht entstandene Kosten vom Gesamtschaden in Abzug.

Sie legen alle Finanzhilfen, Zahlungen oder sonstigen geldwerten Leistungen Dritter, insbesondere zinsverbilligte Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank und etwaige Versicherungszahlungen offen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt, Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU und Unternehmen, die Wiedereinziehungssanordnungen der EU im Binnenmarkt nicht Folge geleistet haben.

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Häufige Fragen zu Staatliche Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen

Wer kann Staatliche Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen beantragen?

Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Staatliche Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Staatliche Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Staatliche Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen?

Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Staatliche Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Staatliche Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen zur Gruppe „bmel_finanzhilfen_naturkatastr". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Transportkostenzuschuss (TKZ)

Auf einen Blick

Förderquote
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