Staatliche Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen
Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft durch Naturkatastrophen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmel_finanzhilfen_naturkatastr“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse einschließlich Imkerei und Wanderschäferei oder die Forstwirtschaft umfasst.
Weitere Voraussetzungen: Ihre Schäden sind ursächlich durch ein außergewöhnliches Naturereignis oder einem diesem gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnis verursacht worden.
Das betreffende außergewöhnliche Naturereignis wurde von der zuständigen obersten Bundes- oder Landesbehörde oder bei gemeinsamen Bund-Länder-Hilfen von den zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden als ein solches Ereignis eingestuft.
Sie bringen etwaige Versicherungszahlungen, Hilfen Dritter, wie beispielsweise Spenden, sowie aufgrund des außergewöhnlichen Naturereignisses nicht entstandene Kosten vom Gesamtschaden in Abzug.
Sie legen alle Finanzhilfen, Zahlungen oder sonstigen geldwerten Leistungen Dritter, insbesondere zinsverbilligte Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank und etwaige Versicherungszahlungen offen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt, Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU und Unternehmen, die Wiedereinziehungssanordnungen der EU im Binnenmarkt nicht Folge geleistet haben.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Staatliche Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen
Wer kann Staatliche Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen beantragen?
Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft
Wie hoch ist die Förderung bei Staatliche Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen?
Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Staatliche Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Staatliche Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen?
Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Staatliche Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Staatliche Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen zur Gruppe „bmel_finanzhilfen_naturkatastr". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Auf einen Blick
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