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Sportstättenförderung – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 12 Tagen

Ziel ist der Erhalt und die Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten und modernen Sportinfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landkreise, Gemeinden, gemeinnützige Sportorganisationen in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Die Sportstättenförderung zielt darauf ab, die Sportinfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten und weiterzuentwickeln. Es werden Zuwendungen für die Modernisierung, Sanierung, Instandsetzung sowie für Neubau, Erweiterung und Umbau von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten gewährt. Die Förderung umfasst auch die Ausstattung mit Sportgeräten und soll zur Gleichstellung, Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz beitragen.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 31.03. eines jeden Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger können Landkreise, Gemeinden und gemeinnützige Sportorganisationen in Mecklenburg-Vorpommern sein.

Erforderliche Unterlagen

  • baurelevante Unterlagen gemäß Checkliste

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Häufige Fragen zu Sportstättenförderung

Wer kann Sportstättenförderung beantragen?

Landkreise, Gemeinden, gemeinnützige Sportorganisationen in Mecklenburg-Vorpommern

Bis wann kann man Sportstättenförderung beantragen?

Anträge müssen bis zum 31.03. eines jeden Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Sportstättenförderung?

Fördergeber ist Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern