Sportstättenförderung – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 12 Tagen
Ziel ist der Erhalt und die Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten und modernen Sportinfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Landkreise, Gemeinden, gemeinnützige Sportorganisationen in Mecklenburg-Vorpommern.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge müssen bis zum 31.03. eines jeden Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Zuwendungsempfänger können Landkreise, Gemeinden und gemeinnützige Sportorganisationen in Mecklenburg-Vorpommern sein.
Erforderliche Unterlagen
- baurelevante Unterlagen gemäß Checkliste
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sportstättenförderung
Wer kann Sportstättenförderung beantragen?
Landkreise, Gemeinden, gemeinnützige Sportorganisationen in Mecklenburg-Vorpommern
Bis wann kann man Sportstättenförderung beantragen?
Anträge müssen bis zum 31.03. eines jeden Jahres eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Sportstättenförderung?
Fördergeber ist Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
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