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Förderung der Sportinfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Zuwendungen für die Modernisierung, Sanierung und Neubau von Sportstätten in Mecklenburg-Vorpommern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landkreise, Gemeinden, gemeinnützige Sportorganisationen in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert die Erhaltung und Weiterentwicklung einer modernen Sportinfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern. Es werden Zuwendungen für die Modernisierung, Sanierung, Instandsetzung sowie für Neubau, Erweiterung und Umbau von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten gewährt. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss oder Zuweisung und ist auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Frist und Status

Anträge sind bis zum 31.03. eines jeden Jahres einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger können Landkreise, Gemeinden und gemeinnützige Sportorganisationen in Mecklenburg-Vorpommern sein.

Erforderliche Unterlagen

  • baurelevante Unterlagen gemäß Checkliste

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung der Sportinfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern

Wer kann Förderung der Sportinfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Landkreise, Gemeinden, gemeinnützige Sportorganisationen in Mecklenburg-Vorpommern

Bis wann kann man Förderung der Sportinfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Anträge sind bis zum 31.03. eines jeden Jahres einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Sportinfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern?

Fördergeber ist Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern