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Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie Vorhaben durchführen, mit denen die beruflichen Kompetenzen von Beschäftigten gesteigert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Vorhaben der berufsbegleitenden Qualifizierung. Sie erhalten die Förderung für die Teilnahme von Beschäftigten an der beruflichen Weiterbildung durch Bildungsschecks sowie unternehmensspezifische Maßnahmen zur Kompetenzfeststellung der Beschäftigten, zur Analyse des Qualifizierungsbedarfs von Beschäftigten bezüglich deren Arbeitsplätze im Unternehmen und zur beruflichen Qualifizierung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für für Bildungsschecks 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 3.000 je Bildungsscheck und Qualifizierungsmaßnahme und für unternehmensspezifische Maßnahmen grundsätzlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; für mittlere Unternehmen kann die Höhe der Förderung 60 Prozent und für kleine Unternehmen 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Inhaberin oder Inhaber eines Unternehmens, Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen

Wer kann Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen beantragen?

Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen?

Förderbetrag: bis 3.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 3.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern