VeröffentlichtBürgschaft

Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Bürgschaften zur Absicherung von rückzahlbaren Forderungen für Unternehmen in Schwierigkeiten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Bürgschaften zur Absicherung von rückzahlbaren Forderungen, die der Investitions- und Umlaufmittelfinanzierung dienen. Neben Umstrukturierungsbürgschaften zur Besicherung von Sanierungskrediten und vorübergehenden Umstrukturierungsbürgschaften können auch Rettungsbürgschaften gewährt werden. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben, die zur Schaffung und Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Strukturen geeignet sind. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags. Die Laufzeit der Bürgschaft entspricht grundsätzlich der Kreditlaufzeit. Anträge stellen Sie bitte rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn über den Kreditgeber bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Frist und Status

Anträge sind rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, die als 'Unternehmen in Schwierigkeiten' gelten.

Bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.

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Häufige Fragen zu Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie

Wer kann Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern

Wie hoch ist die Förderung bei Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie?

Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie beantragen?

Anträge sind rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie?

Fördergeber ist Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern