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Antrag möglichBürgschaft

Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen

Wenn Sie als Unternehmen in Schwierigkeiten Unterstützung benötigen, kann das Land Mecklenburg-Vorpommern unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Bürgschaften zur Absicherung von rückzahlbaren Forderungen, die der Investitions- und Umlaufmittelfinanzierung dienen. Neben Umstrukturierungsbürgschaften zur Besicherung von Sanierungskrediten und vorübergehenden Umstrukturierungsbürgschaften können auch Rettungsbürgschaften gewährt werden. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben, die zur Schaffung und Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Strukturen geeignet sind. Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags. Die Laufzeit der Bürgschaft entspricht grundsätzlich der Kreditlaufzeit. Die höchstmögliche Laufzeit ist abhängig von der Art des Kredits und dem Zweck der Bürgschaft. Anträge stellen Sie bitte rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn über den Kreditgeber bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Frist und Status

Anträge sind rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Gewährung einer Sanierungs-Bürgschaft ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, die im Sinne der Leitlinien der Europäischen Union als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gelten.

Bestimmte Branchen sowie Branchen mit strukturellen Überkapazitäten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Das vom Land zu übernehmende Risiko muss in einem angemessenen Verhältnis zum volkswirtschaftlichen Nutzen stehen.

Bürgschaften werden nur gewährt, wenn Sie sonstige Möglichkeiten zur Finanzierung der Sanierung durch interessierte Beteiligte wie Gesellschafter, Gläubiger und Mitarbeiter ausgeschöpft haben.

Die Übernahme der Bürgschaft darf nicht zu einer nachträglichen Entlastung Dritter führen.

Für Umstrukturierungs- und Rettungsbürgschaften sowie für vorübergehende Umstrukturierungsbürgschaften beachten Sie bitte die gesonderten Voraussetzungen, die Sie der Richtlinie entnehmen können.

Neu gegründete Unternehmen werden in den ersten 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit grundsätzlich nicht gefördert.

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Häufige Fragen zu Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie

Wer kann Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern

Wie hoch ist die Förderung bei Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie?

Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie beantragen?

Anträge sind rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie?

Fördergeber ist Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
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  • → Zuwendungen zur überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk
  • → Gegenwind – Förderfonds für Ostdeutschland
  • → Förderung für den Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter

Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern

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