Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie als Unternehmen in Schwierigkeiten Unterstützung benötigen, kann das Land Mecklenburg-Vorpommern unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %.
Frist und Status
Anträge sind rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn zu stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Die Gewährung einer Sanierungs-Bürgschaft ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, die im Sinne der Leitlinien der Europäischen Union als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gelten.
Bestimmte Branchen sowie Branchen mit strukturellen Überkapazitäten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Das vom Land zu übernehmende Risiko muss in einem angemessenen Verhältnis zum volkswirtschaftlichen Nutzen stehen.
Bürgschaften werden nur gewährt, wenn Sie sonstige Möglichkeiten zur Finanzierung der Sanierung durch interessierte Beteiligte wie Gesellschafter, Gläubiger und Mitarbeiter ausgeschöpft haben.
Die Übernahme der Bürgschaft darf nicht zu einer nachträglichen Entlastung Dritter führen.
Für Umstrukturierungs- und Rettungsbürgschaften sowie für vorübergehende Umstrukturierungsbürgschaften beachten Sie bitte die gesonderten Voraussetzungen, die Sie der Richtlinie entnehmen können.
Neu gegründete Unternehmen werden in den ersten 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit grundsätzlich nicht gefördert.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie
Wer kann Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
Wie hoch ist die Förderung bei Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie?
Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie beantragen?
Anträge sind rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn zu stellen.
Wer ist Fördergeber von Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie?
Fördergeber ist Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern