Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Bürgschaften zur Absicherung von rückzahlbaren Forderungen für Unternehmen in Schwierigkeiten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %.
Frist und Status
Anträge sind rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn zu stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, die als 'Unternehmen in Schwierigkeiten' gelten.
Bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie
Wer kann Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
Wie hoch ist die Förderung bei Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie?
Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie beantragen?
Anträge sind rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn zu stellen.
Wer ist Fördergeber von Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie?
Fördergeber ist Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern