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Förderung der Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Modernisierungsmaßnahmen an Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie an selbst genutztem Wohneigentum.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Modernisierungsmaßnahmen an Miet- und Genossenschaftswohnungen und an selbst genutztem Wohneigentum. Sie können eine Förderung für bauliche Maßnahmen erhalten, die den Gebrauchswert der Wohnungen und Wohngebäude nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken, Kohlendioxid-Emissionen reduzieren, dem Abbau von Mobilitätsbarrieren durch Wohnraumanpassungen sowie der Nachrüstung von Personenaufzügen, Liften oder anderen mechanischen vertikalen Personenbeförderungssystemen dienen. Außerdem erhalten Sie die Förderung für den Einbau von Smart-Home-Komponenten und einbruchhemmender Sicherheitstechnik und die Errichtung von gebäudeintegrierter Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.830 EUR je Quadratmeter Wohnfläche und maximal 146.300 EUR je Wohnung und bei Umbau zu einer barrierefreien und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnung bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Darlehen muss mindestens 20.000 EUR betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 146.300 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer (natürliche und juristische Person), deren Grundstück in Mecklenburg-Vorpommern mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen oder selbst genutztem Wohneigentum bebaut ist.

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Häufige Fragen zu Förderung der Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum

Wer kann Förderung der Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum beantragen?

Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum?

Förderbetrag: 20.000 € – 146.300 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung der Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum?

Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000 € – 146.300 €
Förderquote
80 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern