Förderung der Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Modernisierungsmaßnahmen an Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie an selbst genutztem Wohneigentum.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 146.300 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer (natürliche und juristische Person), deren Grundstück in Mecklenburg-Vorpommern mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen oder selbst genutztem Wohneigentum bebaut ist.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum
Wer kann Förderung der Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum beantragen?
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum?
Förderbetrag: 20.000 € – 146.300 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Förderung der Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum?
Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 20.000 € – 146.300 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern