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Förderung der Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur Modernisierung von selbst genutzten Wohnungen oder von Miet- und Genossenschaftswohnungen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Modernisierungsmaßnahmen an Miet- und Genossenschaftswohnungen und an selbst genutztem Wohneigentum. Sie können eine Förderung für bauliche Maßnahmen erhalten, die den Gebrauchswert der Wohnungen und Wohngebäude nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken, Kohlendioxid-Emissionen reduzieren, dem Abbau von Mobilitätsbarrieren durch Wohnraumanpassungen sowie der Nachrüstung von Personenaufzügen, Liften oder anderen mechanischen vertikalen Personenbeförderungssystemen dienen. Außerdem erhalten Sie die Förderung für den Einbau von Smart-Home -Komponenten und einbruchhemmender Sicherheitstechnik und die Errichtung von gebäudeintegrierter Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.830 EUR je Quadratmeter Wohnfläche und maximal 146.300 EUR je Wohnung und bei Umbau zu einer barrierefreien und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnung bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Darlehen muss mindestens 20.000 EUR betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI). Im Förderbreich „Modernisierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus mit mindestens Effizienzhausstandard 85“ können Sie keine Anträge mehr stellen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 146.300 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnnen und Eigentümer (natürliche und juristische Person), deren Grundstück in Mecklenburg-Vorpommern mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen oder selbst genutztem Wohneigentum bebaut ist.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen sowie die wirtschaftliche Durchführung der baulichen Maßnahmen und eine ordnungsgemäße Verwaltung gewährleisten.

Wenn Sie bauliche Maßnahmen zur Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen umsetzen, müssen durch Ihr Vorhaben Haushalte bei der Versorgung mit Mietwohnraum durch die Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen unterstützt werden.

Bei baulichen Maßnahmen zur Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum müssen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer zusammen mit Ihren Haushaltsangehörigen zum begünstigten Personenkreis nach der Einkommensgrenzenverordnung gehören.

Die baulichen Maßnahmen müssen an Wohnungen in Gemeinden durchgeführt werden, die nach ihrer Fläche zur Nutzung für die zu versorgenden Haushalte geeignet sind (festgelegte Wohnflächengrenzen sind einzuhalten), sowie technisch geeignet und im Hinblick auf die Verbesserung des Gebrauchswertes der Wohnungen wirtschaftlich vertretbar sein.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung der Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum

Wer kann Förderung der Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum beantragen?

Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum?

Förderbetrag: 20.000 € – 146.300 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung der Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum?

Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000 € – 146.300 €
Förderquote
80 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern