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Spartenoffene Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen, die ab Oktober 2023 beginnen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einrichtungen, die Festivals und Reihen durchführen.

Was wird gefördert?

Die spartenoffene Förderung richtet sich an Festivals und Reihen, die ein- oder zweijährig sind. Die Anträge können für Vorhaben gestellt werden, die ab Oktober 2023 beginnen. Die genauen Konditionen und Anforderungen sind in den entsprechenden Dokumenten zu finden.

Frist und Status

Anträge können ab Oktober 2023 gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Spartenoffene Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Spartenoffene Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen

Wer kann Spartenoffene Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen beantragen?

Einrichtungen, die Festivals und Reihen durchführen

Bis wann kann man Spartenoffene Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen beantragen?

Anträge können ab Oktober 2023 gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Spartenoffene Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: senkult_berlin.

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