Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 41 Tagen
Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen, die ab Oktober 2023 beginnen.
Antragsberechtigt sind: Einrichtungen, die Festivals und Reihen durchführen.
Anträge können ab Oktober 2023 gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
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Jetzt Projekt prüfenEinrichtungen, die Festivals und Reihen durchführen
Anträge können ab Oktober 2023 gestellt werden.
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: senkult_berlin.
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