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Spartenoffene Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: September 2026 · Geprüft vor 49 Tagen

Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen ab Januar 2026.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kulturelle Einrichtungen und Veranstalter.

Was wird gefördert?

Die spartenoffene Förderung richtet sich an ein- und zweijährige Festivals und Reihen, die ab Januar 2026 stattfinden. Die Förderung unterstützt kulturelle Vorhaben und Veranstaltungen, die einen Beitrag zur kulturellen Vielfalt leisten.

Frist und Status

Anträge können ab Januar 2026 gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Spartenoffene Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Spartenoffene Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen

Wer kann Spartenoffene Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen beantragen?

Kulturelle Einrichtungen und Veranstalter

Bis wann kann man Spartenoffene Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen beantragen?

Anträge können ab Januar 2026 gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Spartenoffene Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: senkult_berlin.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin