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Spartenoffene Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen ab Januar 2026.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kulturelle Einrichtungen und Veranstalter.

Was wird gefördert?

Die spartenoffene Förderung richtet sich an ein- und zweijährige Festivals und Reihen, die ab Januar 2026 stattfinden. Die Förderung unterstützt kulturelle Vorhaben und Veranstaltungen, die einen Beitrag zur kulturellen Vielfalt leisten.

Frist und Status

Anträge können ab Januar 2026 gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

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Häufige Fragen zu Spartenoffene Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen

Wer kann Spartenoffene Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen beantragen?

Kulturelle Einrichtungen und Veranstalter

Bis wann kann man Spartenoffene Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen beantragen?

Anträge können ab Januar 2026 gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Spartenoffene Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: senkult_berlin.

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