Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie) – Förderung in Bremen
Fördergeber: Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Unternehmen können Zuschüsse für Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verringerung des Ausstoßes an Kohlendioxid beantragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der wirtschaftsnahen freien Berufe sowie Finanzierungs-, Leasing- oder Dienstleistungsunternehmen..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der wirtschaftsnahen freien Berufe sowie Finanzierungs-, Leasing- oder Dienstleistungsunternehmen, wenn Sie mit einem der oben genannten Betriebe oder Unternehmen im Rahmen einer Contractingvereinbarung abrechnen wollen.
Wenn Maßnahmen in einem Gebäude durchgeführt werden, sind Sie auch als Grund-/Gebäudeeigentümer beziehungsweise -eigentümerin, sonstige dinglich Verfügungsberechtigte sowie Mieterin/Mieter und Pächterin/Pächter mit Zustimmung des dinglich Verfügungsberechtigten antragsberechtigt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Maßnahme muss im Land Bremen durchgeführt werden.
Sie dürfen mit den geplanten Vorhaben nicht vor Bewilligung der Förderung beginnen.
Energiekonzepte müssen sich an den Richtlinien „Energieberatung für Industrie und Gewerbe“ (VDI 3922) des Vereins Deutscher Ingenieure e.
V.
orientieren.
Die Beratung muss anbieter-, hersteller- und vertriebsunabhängig erfolgen.
Sie muss über technische, wirtschaftliche, organisatorische und ökologische Fragen der rationellen und umweltfreundlichen Energieverwendung im Betrieb sowie über Förderhilfen aufklären.
Sie müssen eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren einhalten.
Contractoren müssen bewilligte Fördergelder bei der Kalkulation der Contractingraten berücksichtigen.
Nicht gefördert werden Vorhaben, zu denen Sie verpflichtet sind, Vorhaben, die Sie aufgrund von Instandhaltung, Sanierung, Modernisierung oder Kapazitätserweiterung durchführen, Vorhaben, bei denen Sie bei der Durchführung ohne Effizienzsteigerung Investitionen in gleicher Höhe aufwenden müssten, Unternehmen der Fischerei und Aquakultur, Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Kommission der Europäischen Union nicht nachgekommen sind, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie)
Wer kann Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie) beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der wirtschaftsnahen freien Berufe sowie Finanzierungs-, Leasing- oder Dienstleistungsunternehmen.
Wie hoch ist die Förderung bei Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie)?
Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie) beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie)?
Fördergeber ist Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 15.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bremen