Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie) – Förderung in Bremen
Fördergeber: Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Unternehmen können Zuschüsse für Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verringerung des Ausstoßes an Kohlendioxid beantragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der wirtschaftsnahen freien Berufe sowie Finanzierungs-, Leasing- oder Dienstleistungsunternehmen..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der wirtschaftsnahen freien Berufe sowie Finanzierungs-, Leasing- oder Dienstleistungsunternehmen.
Die Maßnahme muss im Land Bremen durchgeführt werden.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie)
Wer kann Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie) beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der wirtschaftsnahen freien Berufe sowie Finanzierungs-, Leasing- oder Dienstleistungsunternehmen.
Wie hoch ist die Förderung bei Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie)?
Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie) beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie)?
Fördergeber ist Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 15.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bremen