Fördergeber: Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 23 Tagen
Unternehmen können Zuschüsse für Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verringerung des Ausstoßes an Kohlendioxid beantragen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der wirtschaftsnahen freien Berufe sowie Finanzierungs-, Leasing- oder Dienstleistungsunternehmen..
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der wirtschaftsnahen freien Berufe sowie Finanzierungs-, Leasing- oder Dienstleistungsunternehmen, wenn Sie mit einem der oben genannten Betriebe oder Unternehmen im Rahmen einer Contractingvereinbarung abrechnen wollen.
Wenn Maßnahmen in einem Gebäude durchgeführt werden, sind Sie auch als Grund-/Gebäudeeigentümer beziehungsweise -eigentümerin, sonstige dinglich Verfügungsberechtigte sowie Mieterin/Mieter und Pächterin/Pächter mit Zustimmung des dinglich Verfügungsberechtigten antragsberechtigt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Maßnahme muss im Land Bremen durchgeführt werden.
Sie dürfen mit den geplanten Vorhaben nicht vor Bewilligung der Förderung beginnen.
Energiekonzepte müssen sich an den Richtlinien „Energieberatung für Industrie und Gewerbe“ (VDI 3922) des Vereins Deutscher Ingenieure e.
V.
orientieren.
Die Beratung muss anbieter-, hersteller- und vertriebsunabhängig erfolgen.
Sie muss über technische, wirtschaftliche, organisatorische und ökologische Fragen der rationellen und umweltfreundlichen Energieverwendung im Betrieb sowie über Förderhilfen aufklären.
Sie müssen eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren einhalten.
Contractoren müssen bewilligte Fördergelder bei der Kalkulation der Contractingraten berücksichtigen.
Nicht gefördert werden Vorhaben, zu denen Sie verpflichtet sind, Vorhaben, die Sie aufgrund von Instandhaltung, Sanierung, Modernisierung oder Kapazitätserweiterung durchführen, Vorhaben, bei denen Sie bei der Durchführung ohne Effizienzsteigerung Investitionen in gleicher Höhe aufwenden müssten, Unternehmen der Fischerei und Aquakultur, Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Kommission der Europäischen Union nicht nachgekommen sind, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der wirtschaftsnahen freien Berufe sowie Finanzierungs-, Leasing- oder Dienstleistungsunternehmen.
Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 50 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.
Fördergeber ist Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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