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Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie) – Förderung in Bremen

Fördergeber: Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Unternehmen können Zuschüsse für Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verringerung des Ausstoßes an Kohlendioxid beantragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der wirtschaftsnahen freien Berufe sowie Finanzierungs-, Leasing- oder Dienstleistungsunternehmen..

Was wird gefördert?

Die Freie Hansestadt Bremen unterstützt Sie bei Vorhaben, mit denen in Industrie und Gewerbe eine sparsamere und rationellere Energienutzung und -umwandlung betrieben und die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt wird. Sie können eine Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen erhalten: Investitionen mit dem Ziel der sparsamen und rationellen Energieverwendung und -erzeugung, Investitionen zur Nutzung der Abwärme und der betrieblichen Nutzung erneuerbarer Energiequellen, die Erstellung betrieblicher Energiekonzepte und die anschließende Begleitung der Durchführung. Die Förderung erhalten Sie in Form eines Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses hängt jeweils von der geplanten Maßnahme ab: für Maßnahmen, die der Verbesserung der Energieeffizienz dienen: bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungen sowie für die Nutzung von erneuerbaren Energien: bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten, für betriebliche Energiekonzepte: bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 15.000.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der wirtschaftsnahen freien Berufe sowie Finanzierungs-, Leasing- oder Dienstleistungsunternehmen.

Die Maßnahme muss im Land Bremen durchgeführt werden.

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Häufige Fragen zu Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie)

Wer kann Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie) beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der wirtschaftsnahen freien Berufe sowie Finanzierungs-, Leasing- oder Dienstleistungsunternehmen.

Wie hoch ist die Förderung bei Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie)?

Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie)?

Fördergeber ist Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 15.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bremen