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Antrag möglichZuschuss

Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie) – Förderung in Bremen

Fördergeber: Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 23 Tagen

Unternehmen können Zuschüsse für Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verringerung des Ausstoßes an Kohlendioxid beantragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der wirtschaftsnahen freien Berufe sowie Finanzierungs-, Leasing- oder Dienstleistungsunternehmen..

Was wird gefördert?

Die Freie Hansestadt Bremen unterstützt Sie bei Vorhaben, mit denen in Industrie und Gewerbe eine sparsamere und rationellere Energienutzung und -umwandlung betrieben und die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt wird. Sie können eine Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen erhalten: Investitionen mit dem Ziel der sparsamen und rationellen Energieverwendung und -erzeugung, Investitionen zur Nutzung der Abwärme und der betrieblichen Nutzung erneuerbarer Energiequellen, die Erstellung betrieblicher Energiekonzepte und die anschließende Begleitung der Durchführung. Die Förderung erhalten Sie in Form eines Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses hängt jeweils von der geplanten Maßnahme ab: für Maßnahmen, die der Verbesserung der Energieeffizienz dienen: bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungen sowie für die Nutzung von erneuerbaren Energien: bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten, für betriebliche Energiekonzepte: bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 15.000.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der wirtschaftsnahen freien Berufe sowie Finanzierungs-, Leasing- oder Dienstleistungsunternehmen, wenn Sie mit einem der oben genannten Betriebe oder Unternehmen im Rahmen einer Contractingvereinbarung abrechnen wollen.

Wenn Maßnahmen in einem Gebäude durchgeführt werden, sind Sie auch als Grund-/Gebäudeeigentümer beziehungsweise -eigentümerin, sonstige dinglich Verfügungsberechtigte sowie Mieterin/Mieter und Pächterin/Pächter mit Zustimmung des dinglich Verfügungsberechtigten antragsberechtigt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Maßnahme muss im Land Bremen durchgeführt werden.

Sie dürfen mit den geplanten Vorhaben nicht vor Bewilligung der Förderung beginnen.

Energiekonzepte müssen sich an den Richtlinien „Energieberatung für Industrie und Gewerbe“ (VDI 3922) des Vereins Deutscher Ingenieure e.

V.

orientieren.

Die Beratung muss anbieter-, hersteller- und vertriebsunabhängig erfolgen.

Sie muss über technische, wirtschaftliche, organisatorische und ökologische Fragen der rationellen und umweltfreundlichen Energieverwendung im Betrieb sowie über Förderhilfen aufklären.

Sie müssen eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren einhalten.

Contractoren müssen bewilligte Fördergelder bei der Kalkulation der Contractingraten berücksichtigen.

Nicht gefördert werden Vorhaben, zu denen Sie verpflichtet sind, Vorhaben, die Sie aufgrund von Instandhaltung, Sanierung, Modernisierung oder Kapazitätserweiterung durchführen, Vorhaben, bei denen Sie bei der Durchführung ohne Effizienzsteigerung Investitionen in gleicher Höhe aufwenden müssten, Unternehmen der Fischerei und Aquakultur, Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Kommission der Europäischen Union nicht nachgekommen sind, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.

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Häufige Fragen zu Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie)

Wer kann Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie) beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der wirtschaftsnahen freien Berufe sowie Finanzierungs-, Leasing- oder Dienstleistungsunternehmen.

Wie hoch ist die Förderung bei Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie)?

Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie)?

Fördergeber ist Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Bremen
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  • → Förderprogramm Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen
  • → Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Bremen
  • → Mietwohnraumförderung

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 15.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bremen

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