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Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: NBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das Programm fördert städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialen Entwicklungsbedarf.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden in Niedersachsen.

Was wird gefördert?

Über diese Programmkomponente der Städtebauförderung werden städtebaulichen Gesamtmaßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialen Entwicklungsbedarf gefördert. Hierbei handelt es sich um Gebiete, in denen erhebliche soziale Missstände mit wirtschaftlichen und städtebaulichen Problemen zusammentreffen und die aufgrund der Zusammensetzung und der wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind. Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes Förderung maximal zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 66.67 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NBank.

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Häufige Fragen zu Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten

Wer kann Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten beantragen?

Städte und Gemeinden in Niedersachsen

Wie hoch ist die Förderung bei Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten?

Förderquote: 66.67 %.

Wer ist Fördergeber von Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten?

Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.

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Auf einen Blick

Förderquote
66.67 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen