VeröffentlichtDarlehen | Zuschuss

Sozialer Zusammenhalt – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen

Das Programm fördert die Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen, die erheblich benachteiligt sind.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, Investoren.

Was wird gefördert?

Das Programm Sozialer Zusammenhalt fördert die Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen, die aufgrund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind. Die Förderung erfolgt über Darlehen und weitergeleitete Zuschüsse des Landes sowie durch besondere Beratungsleistungen. Ziel ist es, die Lebensbedingungen in diesen Quartieren zu verbessern und soziale Ungleichheiten zu verringern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Sozialer Zusammenhalt

Wer kann Sozialer Zusammenhalt beantragen?

Kommunen, Investoren

Wer ist Fördergeber von Sozialer Zusammenhalt?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Darlehen | Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein