Sozialer Zusammenhalt – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen
Das Programm fördert die Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen, die erheblich benachteiligt sind.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Investoren.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Sozialer Zusammenhalt"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Sozialer Zusammenhalt zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sozialer Zusammenhalt
Wer kann Sozialer Zusammenhalt beantragen?
Kommunen, Investoren
Wer ist Fördergeber von Sozialer Zusammenhalt?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Darlehen | Zuschuss
- Förderregion
- Schleswig-Holstein