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Sozialer Zusammenhalt – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: WIBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das Programm 'Sozialer Zusammenhalt' fördert die Stabilisierung und Aufwertung von Quartieren mit besonderen sozialen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Problemlagen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden (kommunale Gebietskörperschaften) sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände.

Was wird gefördert?

Mit Hilfe des Programms werden die Kommunen bei der Stabilisierung und Aufwertung von Quartieren mit besonderen sozialen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Problemlagen unterstützt. Zielsetzung des Programms ist, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Durch einen interdisziplinären Ansatz werden bauliche Investitionen der Stadterneuerung gezielt mit sozialen und integrationsfördernden Maßnahmen verbunden. Zu den Förderschwerpunkten zählen insbesondere die Herstellung und Aufwertung öffentlicher Plätze und Grünflächen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und Schaffung neuer Kommunikationsräume sowie der Ausbau der sozialen Infrastruktur durch Neubau, Erweiterung oder Sanierung von Gemeinbedarfseinrichtungen wie Stadtteil- und Nachbarschaftszentren, Kinder- und Familienzentren, Kitas und Bildungshäuser, Beratungszentren oder vergleichbaren Einrichtungen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 66 %.

Frist und Status

Anträge können jährlich gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: WIBank.

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung in ein Förderprogramm aufgenommen worden ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung des Gebietes der Gesamtmaßnahme,Übersichtskarte mit der voraussichtlichen Abgrenzung des Gebietes,Beschluss zur Erarbeitung eines Entwicklungskonzepts,Nachweis einer bestehenden Steuerungsstruktur

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Häufige Fragen zu Sozialer Zusammenhalt

Wer kann Sozialer Zusammenhalt beantragen?

Städte und Gemeinden (kommunale Gebietskörperschaften) sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände

Wie hoch ist die Förderung bei Sozialer Zusammenhalt?

Förderquote: 66 %.

Bis wann kann man Sozialer Zusammenhalt beantragen?

Anträge können jährlich gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Sozialer Zusammenhalt?

Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.

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Auf einen Blick

Förderquote
66 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit