Sozialer Zusammenhalt – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: WIBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Das Programm 'Sozialer Zusammenhalt' fördert die Stabilisierung und Aufwertung von Quartieren mit besonderen sozialen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Problemlagen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden (kommunale Gebietskörperschaften) sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 66 %.
Frist und Status
Anträge können jährlich gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Voraussetzungen
Allgemeine Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung in ein Förderprogramm aufgenommen worden ist.
Erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Gebietes der Gesamtmaßnahme,Übersichtskarte mit der voraussichtlichen Abgrenzung des Gebietes,Beschluss zur Erarbeitung eines Entwicklungskonzepts,Nachweis einer bestehenden Steuerungsstruktur
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Sozialer Zusammenhalt zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sozialer Zusammenhalt
Wer kann Sozialer Zusammenhalt beantragen?
Städte und Gemeinden (kommunale Gebietskörperschaften) sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände
Wie hoch ist die Förderung bei Sozialer Zusammenhalt?
Förderquote: 66 %.
Bis wann kann man Sozialer Zusammenhalt beantragen?
Anträge können jährlich gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Sozialer Zusammenhalt?
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 66 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit