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Sozialer Zusammenhalt – Förderung in Berlin

Fördergeber: Land Berlin

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Programm fördert bauliche und soziointegrative Maßnahmen zur integrierten Quartiersentwicklung in Berlin.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Berlin fördert bauliche und soziointegrative Maßnahmen zur integrierten Quartiersentwicklung durch 3 Quartierfonds: Baufonds, Projektfonds und Aktionsfonds. Die Förderung erfolgt in den Handlungsfeldern Integration und Nachbarschaft, Bildung, Öffentlicher Raum, Gesundheit und Bewegung sowie Beteiligung, Vernetzung und Kooperation mit Partnern. Die Höhe der Förderung beträgt für Bezirke bis zu 100 Prozent. Bei privaten Antragstellern beträgt der Eigenanteil mindestens 10 Prozent. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Behörden. Die Maßnahmen müssen mit dem Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzept – IHEK im Einklang stehen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Die Maßnahmen dürfen erst nach der Bewilligung beginnen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Berlin.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Behörden.

Einzelpersonen können keine Anträge im Projekt- oder Baufonds stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Verfügungsberechtigung über die betroffenen Grundstücke,Nachweis über die Einhaltung des IHEK

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Häufige Fragen zu Sozialer Zusammenhalt

Wer kann Sozialer Zusammenhalt beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Sozialer Zusammenhalt?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Sozialer Zusammenhalt beantragen?

Die Maßnahmen dürfen erst nach der Bewilligung beginnen.

Wer ist Fördergeber von Sozialer Zusammenhalt?

Fördergeber ist Land Berlin. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin