Sozialer Zusammenhalt – Förderung in Berlin
Fördergeber: Land Berlin
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Programm fördert bauliche und soziointegrative Maßnahmen zur integrierten Quartiersentwicklung in Berlin.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Frist und Status
Die Maßnahmen dürfen erst nach der Bewilligung beginnen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Berlin.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Behörden.
Einzelpersonen können keine Anträge im Projekt- oder Baufonds stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Verfügungsberechtigung über die betroffenen Grundstücke,Nachweis über die Einhaltung des IHEK
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sozialer Zusammenhalt
Wer kann Sozialer Zusammenhalt beantragen?
Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Sozialer Zusammenhalt?
Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Sozialer Zusammenhalt beantragen?
Die Maßnahmen dürfen erst nach der Bewilligung beginnen.
Wer ist Fördergeber von Sozialer Zusammenhalt?
Fördergeber ist Land Berlin. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Berlin