Sozialer Arbeitsschutz – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 26 Tagen
Der soziale Arbeitsschutz schützt Beschäftigte, insbesondere schwangere Frauen, Kinder und Jugendliche, vor Überforderungen und Gesundheitsschädigungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Beschäftigte, insbesondere schwangere Frauen, Kinder und Jugendliche.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sozialer Arbeitsschutz
Wer kann Sozialer Arbeitsschutz beantragen?
Beschäftigte, insbesondere schwangere Frauen, Kinder und Jugendliche
Wer ist Fördergeber von Sozialer Arbeitsschutz?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: msgiv_brandenburg.
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