Fördergeber: IB.SH
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Die Soziale Wohnraumförderung unterstützt Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.
Antragsberechtigt sind: Haushalte mit Wohnraummangel.
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.
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Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
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