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Antrag möglichDarlehen | Zuschuss

Soziale Wohnraumförderung – Mietwohnungen – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur Schaffung oder Modernisierung von sozialem Mietwohnraum planen, können Sie unter bestimmten Bedingungen ein Darlehen oder einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Wohnungsbauvorhaben und anderen Maßnahmen, die der Versorgung mit sozialem Wohnraum dienen. Schwerpunkte der Förderung liegen auf der Schaffung von Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen, wie ältere Menschen, kinderreiche Familien, Alleinerziehende, Schwerbehinderte und Wohnungsnotfälle sowie Studierende und Auszubildende. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Neubau und Ersterwerb, Sanierung und Modernisierung von MietwohnungenNeubau, Erwerb, Sanierung und Modernisierung von Genossenschaftswohnungen,Neubau oder Ersterwerb von Mietwohnungen auf den Inseln (Inselförderung),Neubau, Sanierung und Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende sowieErwerb von Zweckbindungen und Anwartschaften. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen können Sie außerdem einen Zuschuss erhalten. Die Höhe von Darlehen und Zuschüssen ist abhängig von der Dauer der Zweckbestimmung, der Wohnfläche, der Anzahl der zu fördernden Wohneinheiten, der Art und gegebenenfalls Lage des Objektes und renditerelevanten Komponenten. Für kinderreiche Familien, Altenwohnungen mit Betreuungsangebot und zur Anpassung von Wohnraum für Schwerbehinderte können Zusatzdarlehen gewährt werden. Das Förderverfahren ist mehrstufig. In der 1. Stufe beantragen Sie für Ihr Projekt eine Stellungnahme bei der jeweiligen Kommune. In der 2. Verfahrensstufe reichen Sie Ihre Projektskizze bei der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (ARGE) zur technischen Prüfung ein. Erst dann stellen Sie Ihren vollständigen Förderantrag an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Antragsformulare.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Kommunen.

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Sie müssen die festgelegten Kostenober- und Wohnflächengrenzen einhalten.Die Wohnungen unterliegen einer Belegungs- und Mietpreisbindung.Sie leisten eine Eigenbeteiligung, die von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) festgelegt wird.Sie halten die Vorgaben zu energetischen Mindeststandards sowie festgelegte Qualitätskriterien ein.

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Häufige Fragen zu Soziale Wohnraumförderung – Mietwohnungen

Wer kann Soziale Wohnraumförderung – Mietwohnungen beantragen?

Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wer ist Fördergeber von Soziale Wohnraumförderung – Mietwohnungen?

Fördergeber ist Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderart
Darlehen | Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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