Soziale Wohnraumförderung für Mietwohnungsmaßnahmen – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen
Förderung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie Studentenwohnheimplätzen durch zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Kommunen, Investoren.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Soziale Wohnraumförderung für Mietwohnungsmaßnahmen"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Soziale Wohnraumförderung für Mietwohnungsmaßnahmen
Wer kann Soziale Wohnraumförderung für Mietwohnungsmaßnahmen beantragen?
Privatpersonen, Kommunen, Investoren
Wie hoch ist die Förderung bei Soziale Wohnraumförderung für Mietwohnungsmaßnahmen?
Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Soziale Wohnraumförderung für Mietwohnungsmaßnahmen?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Schleswig-Holstein