Fördergeber: IB.SH
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 96 Tagen
Förderung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie Studentenwohnheimplätzen durch zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Kommunen, Investoren.
Die Förderquote beträgt 100 %.
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Kommunen, Investoren
Förderquote: 100 %.
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
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