VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Soziale Wohnraumförderung für Mietwohnungsmaßnahmen – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen

Förderung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie Studentenwohnheimplätzen durch zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Kommunen, Investoren.

Was wird gefördert?

Die soziale Wohnraumförderung sichert die nachhaltige Kreditvergabe für die Versorgung besonders förderwürdiger Zielgruppen mit bezahlbarem Wohnraum. Die Förderung erfolgt über Darlehen und weitergeleitete Zuschüsse des Landes sowie durch besondere Beratungsleistungen. Diese Förderung unterstützt Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Soziale Wohnraumförderung für Mietwohnungsmaßnahmen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Soziale Wohnraumförderung für Mietwohnungsmaßnahmen

Wer kann Soziale Wohnraumförderung für Mietwohnungsmaßnahmen beantragen?

Privatpersonen, Kommunen, Investoren

Wie hoch ist die Förderung bei Soziale Wohnraumförderung für Mietwohnungsmaßnahmen?

Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Soziale Wohnraumförderung für Mietwohnungsmaßnahmen?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Schleswig-Holstein