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Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Die IB.SH bietet zinsgünstige Darlehen für den Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohnraum in Schleswig-Holstein an.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Familien mit Kindern und/oder schwerbehinderte Menschen.

Was wird gefördert?

Die IB.SH stellt Ihnen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes besonders zinsgünstige Darlehen für den Erwerb oder den Bau von selbst genutztem Wohnraum in Schleswig-Holstein zur Verfügung. Die Förderung richtet sich an Familien mit Kindern (auch Alleinerziehende) und/oder schwerbehinderte Menschen. Die soziale Wohnraumförderung sichert die nachhaltige Kreditvergabe für die Versorgung besonders förderwürdiger Zielgruppen mit bezahlbarem Wohnraum. Die Förderung erfolgt über Darlehen und weitergeleitete Zuschüsse des Landes sowie durch besondere Beratungsleistungen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 0 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Voraussetzungen

Private Haushalte mit mindestens einem Kind und/oder einem schwerbehindertem Angehörigen, die für die Förderung vorgegebene Einkommensgrenzen einhalten und eine geeignete Eigenleistung erbringen können.

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Häufige Fragen zu Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen

Wer kann Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen beantragen?

Familien mit Kindern und/oder schwerbehinderte Menschen

Wie hoch ist die Förderung bei Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen?

Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 0 %.

Wer ist Fördergeber von Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 100.000 €
Förderquote
0 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Schleswig-Holstein