Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Die IB.SH bietet zinsgünstige Darlehen für den Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohnraum in Schleswig-Holstein an.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Familien mit Kindern und/oder schwerbehinderte Menschen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 0 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Voraussetzungen
Private Haushalte mit mindestens einem Kind und/oder einem schwerbehindertem Angehörigen, die für die Förderung vorgegebene Einkommensgrenzen einhalten und eine geeignete Eigenleistung erbringen können.
Erforderliche Unterlagen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen
Wer kann Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen beantragen?
Familien mit Kindern und/oder schwerbehinderte Menschen
Wie hoch ist die Förderung bei Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen?
Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 0 %.
Wer ist Fördergeber von Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 100.000 €
- Förderquote
- 0 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Schleswig-Holstein