Soziale Innovation - Stellen für Soziale Innovation – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: NBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Das Förderprogramm zielt darauf ab, innovative Projekte zu fördern, die soziale Herausforderungen lösen und lokale Bedarfe decken.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Landesspitzenverbände der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden sowie Landesverbände der Wohlfahrt mit Sitz in Niedersachsen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %.
Frist und Status
Anträge sind fristgerecht und vollständig zu den jeweiligen Stichtagen einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen
Förderfähige Ausgaben sind Personalausgaben für eine Vollzeitstelle Projektleitung und eine Teilzeitstelle Projektmitarbeit/-assistenz (50%).
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Soziale Innovation - Stellen für Soziale Innovation
Wer kann Soziale Innovation - Stellen für Soziale Innovation beantragen?
Landesspitzenverbände der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden sowie Landesverbände der Wohlfahrt mit Sitz in Niedersachsen
Wie hoch ist die Förderung bei Soziale Innovation - Stellen für Soziale Innovation?
Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Soziale Innovation - Stellen für Soziale Innovation beantragen?
Anträge sind fristgerecht und vollständig zu den jeweiligen Stichtagen einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Soziale Innovation - Stellen für Soziale Innovation?
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen