Fördergeber: NBank
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 96 Tagen
Das Förderprogramm zielt darauf ab, innovative Projekte zu fördern, die soziale Herausforderungen lösen und lokale Bedarfe decken.
Antragsberechtigt sind: Landesspitzenverbände der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden sowie Landesverbände der Wohlfahrt mit Sitz in Niedersachsen.
Die Förderquote beträgt 70 %.
Anträge sind fristgerecht und vollständig zu den jeweiligen Stichtagen einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Förderfähige Ausgaben sind Personalausgaben für eine Vollzeitstelle Projektleitung und eine Teilzeitstelle Projektmitarbeit/-assistenz (50%).
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenLandesspitzenverbände der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden sowie Landesverbände der Wohlfahrt mit Sitz in Niedersachsen
Förderquote: 70 %.
Anträge sind fristgerecht und vollständig zu den jeweiligen Stichtagen einzureichen.
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
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